Hartz 4 auch für eu-ausländer die in deutschland arbeiten möchten?

  • Mein Freund ist Rumäne und möchte nun zu mir nach Deutschland ziehen, ich habe eine Wohnung gemietet, also ist für obdach gesorgt. nun möchte ich wissen ob er bei der arbeitssuche geholfen bekommt und ob er recht auf hartz4 hat. ich arbeite im moment auf 400€ basis



    welche wege muss ich gehn um uns eine gemeinsame zukunft in deutschland zu sichern?


    danke für ihre antworten

  • Hallo,


    sofern dein Partner nicht über eine Freizügigkeitsbescheinigung und über eine sv-pfl. Arbeit verfügt erhält er zumindest für die ersten 3 Monate seines Aufenthalts keine Leistungen. (So verstehe ich den § 7 Abs. 1 SGB II, rot markiert).




    § 7 Berechtigte
    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
    1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
    2.erwerbsfähig sind,
    3.hilfebedürftig sind und
    4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
    (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausgenommen sind
    1.Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
    2.Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
    3.Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
    Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.