Wohnung nach Trennung

  • Hallo,


    also kurz zu meiner Situation: ich (22jahre) habe einen 15 Monate alten Sohn und wohne mit meinem Ehemann (auch 22 jahre) in einer 2,5 zimmerwohnung. Die Warmmiete beträgt 542 euro.bezw. ab Dezember 572 €


    Ich und mein Sohn beziehen ALG 2, mein Mann wartet auf seinen BAföG Bescheid.
    Wir bekommen momentan vom errechneten Satz 2/3
    Jetzt möchten wir uns trennen, meine Frage ist bekommt er eine eigene Wohnung?
    Unser Sohn wird so gut wie jedes wochenende bei ihm sein.


    Und wie lange wird für mich die komplette miete weiter bezahlt, ich möchte im Juni 2010 eine Erwchsenen Schule besuchen und werde dann auch nur noch BAföG bekommen.



    Danke im Vorraus

  • Nach Auszug deines Partners kann die ARGE die Mietkosten welche die "Mietobergrenze für 2 Personen" übersteigt bis zu 6 Monaten übernehmen.
    Die ARGE wird dich schriftlich auffordern innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (meistens nach Ablauf von 6 Monaten) deine Mietkosten zu reduzieren also umzuziehen.


    Ein neuer Mietvertrag ist von der ARGE genehmigen zu lassen. Die Mietobergrenze für 2 Pers. erfährst du bei dem für dich zuständigen Amt.


    Du hast die Möglichkeit Umzugskosten zu beantragen und auch die Kaution (zumindest als Darlehen).


    Dein Partner soll sich mal bei dem für ihn zuständigen Amt erkundigen (da wo er das BAFöG beantragt hat) ob die irgendwelche Vorschriften machen wie hoch die Miete für eine Wohnung für ihn alleine sein darf.



    Wenn du nun eine Ausbildung beginnst und Anspruch auf BAFöG hast, erhältst du weiterhin Leistungen für deine Tochter sowie Mehrbedarf für Alleinerziehende. Zusätzlich kannst du evtl. einen Zuschuss zu den Mietkosten für dich gesondert beantragen (die ARGE kommt hier meistens ihrer Informationspflicht nicht nach und sagt den Leuten dass soetwas möglich ist).


    Auch wenn euer Sohn fast jedes Wochenende beim Vater ist, hast du (meiner Meinung nach) Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Also darauf achten ob die ARGE diesen gewährt.