Hallo, könnte mir bitte jemand Infos geben über folgendes:
Ich bekomme seit knapp 1 Jahr ALG2. Meine 2 Kinder (bin auch sorgeberechtigt) sind oft bei mir, ca. 10 Tage pro Monat. (lebe getrennt/nicht verheiratet/Mutter keine Bezieherin von ALG). Habe kürzlich deshalb Unterstützung bei der ARGE beantragt und bewilligt bekommen. Bilde jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.
Macht es einen Unterschied (in geldlicher Hinsicht), ob die Kinder bei mir LEBEN oder "nur" zu BESUCH kommen? Im letzteren Fall wäre das offenbar keine Bedarfsgemeinschaft.
Und wird nun im Fall einer jetzt definierten Bedarfsgemeinschaft der Mutter das Kindergeld gekürzt?
Danke schon mal im voraus!