Problem

  • Hallo,vieleicht kann mir hier einer helfen.Meine Frau will sich hat sich eine andre Wohnung gesucht und zieht ende des Monats aus nimmt beide Kinder mit.Sie bezieht sozialleistungen über mich weil sie nur das Kindergeld hat.Meine frage ist jetzt muss ich dem Sozialamt das mittelen das sie eine neue Wohnung hat.Diese Wohnung wird von einem neuen Freund finanziert.Was kann ich da machen

  • ich würde auf jeden fall eine meldung beim amt abgeben, das sie dich verlassen..ausziehen und mit den kindern woanders wohnen wird..
    so sind erst einmal deine leistungen gesichert..sie werden dir dann bestimmt sagen,w as du noch alles machen sollst..

  • ich würde auf jeden fall eine meldung beim amt abgeben, das sie dich verlassen..ausziehen und mit den kindern woanders wohnen wird..
    so sind erst einmal deine leistungen gesichert..sie werden dir dann bestimmt sagen,w as du noch alles machen sollst..


    Noch ne frage sie will sich ja voerst nicht scheiden lassen,was bekomme ich überhaupt dann noch an leistungen.

  • Du wirst ab dem Tag an dem sie mit den Kindern ausgezogen ist alleine berechnet und erhältst nur für dich Leistungen.
    Wahrscheinlich will das Amt einen Nachweis z. B. Meldebescheinigung deiner Frau dass sie ausgezogen ist.


    Bei der Berechnung deines Bedarfes spielt es keine Rolle ob ihr geschieden oder momentan dauernd getrennt lebend seid. Um euch Scheiden zu lassen müsst ihr ja eh erst mal ein Trennnungsjahr hinter euch haben.


    Wenn allerdings nach dem Auszug von Frau und Kindern die Wohnung zu groß, zu teuer ist, wird die ARGE dich auffordern dir etwas kleineres günstigeres für 1 Person angemessenes zu suchen.
    Meistens wird dir hierzu eine Frist von 6 Monaten gesetzt und die Unterkunftskosten so lange getragen. Eine sofortige Kürzung der Unterkunftskosten ist nicht in Ordnung.
    Da der Umzug dann notwendig ist und unter der Voraussetzung dass die neue Wohnung dann angemessen ist (Mietvertrag ist vor Unterschrift von der ARGE genehmigen zu lassen; wie hoch die Kosten und die Größe sein dürfen erfährst du auf dem Amt), kannst du Umzugskosten beantragen sowie evtl. die Darlehensweise übernahme der neuen Kaution.


    Wenn ihr etwas bezüglich des Umgangsrechtes mit euren Kindern vereinbart, z. B. dass die jedes 2 Wochenende bei dir sind oder jede Woche von Mittwoch bis Samstag bei dir schlafen, dann macht das am besten übers Jugendamt dann kannst du vom Amt auch eine größere Wohnung genehmigt bekommen. Kann allerdings etwas dauern bis die dem zustimmen meistens stellen sie sich hier zuerst mal stur.


  • Ich wohne im elternhaus in einer seperaten wohnung die getrent ist.Für was soll ich hier ausziehen wenn ich ne Wohnung habe ich bezahle hier keine Miete.