Jetzt hab ich ein Mega Problem....ich habe einen Zwangsumzug verordnet bekommen, bin auch schon umgezogen, Kaution und Umzugsfirma wurde übernommen, nun bin ich bei den Malerkosten für die alte Wohnung angelangt. Die ARGE hat mir genehmigt, dass ich 3 Kostenvoranschläge von Malerfirmen bringen soll, das hab ich gemacht ( günstigster Preis 1100.- € ) . Nun bekam ich einen Anruf von der ARGE dass die Renovierungskosten nur teilweise übernommen werden können, da ich ja eine Kaution beim Vermieter hinterlegt habe ( diese Kaution hatte ich damals aus der eigenen Tasche gezahlt ) und ich diese mit den Renovierungskosten verrechnen müsse. Praktisch übernimmt die ARGE jetzt 500 Euro Malerkosten und ich muss die restlichen 600 Euro selber tragen,die ARGE würde mir die natürlich erstmal darlehensweise vorstrecken. Die Kaution ist allerdings von Vermieterseite her schon mit Mietschulden verrechnet worden,die ARGE hatte damals 2 Monate keine Miete an den Vermieter gezahlt .
Ist sowas rechtens ? Gibt es da irgend ein Urteil darüber ?
Ich muss am Montag zur ARGE damit ich mir den Bescheid für den Maler abholen kann. Bitte helft mir.