Zwangsumzug und Renovierungskosten

  • Jetzt hab ich ein Mega Problem....ich habe einen Zwangsumzug verordnet bekommen, bin auch schon umgezogen, Kaution und Umzugsfirma wurde übernommen, nun bin ich bei den Malerkosten für die alte Wohnung angelangt. Die ARGE hat mir genehmigt, dass ich 3 Kostenvoranschläge von Malerfirmen bringen soll, das hab ich gemacht ( günstigster Preis 1100.- € ) . Nun bekam ich einen Anruf von der ARGE dass die Renovierungskosten nur teilweise übernommen werden können, da ich ja eine Kaution beim Vermieter hinterlegt habe ( diese Kaution hatte ich damals aus der eigenen Tasche gezahlt ) und ich diese mit den Renovierungskosten verrechnen müsse. Praktisch übernimmt die ARGE jetzt 500 Euro Malerkosten und ich muss die restlichen 600 Euro selber tragen,die ARGE würde mir die natürlich erstmal darlehensweise vorstrecken. Die Kaution ist allerdings von Vermieterseite her schon mit Mietschulden verrechnet worden,die ARGE hatte damals 2 Monate keine Miete an den Vermieter gezahlt .


    Ist sowas rechtens ? Gibt es da irgend ein Urteil darüber ?


    Ich muss am Montag zur ARGE damit ich mir den Bescheid für den Maler abholen kann. Bitte helft mir.

  • die arge sagt dass sie s an den VM weitergeleitet hat, der VM kann belegen dass es nicht so war, somit habe ich die mietschulden die durch den mist entstanden sind jetzt monat für monat selber abgetragen und der VM hat meine eingezahlte kaution mit den mietrückständen verrechnet,somit hab ich nur noch im dez. meine rate zu zahlen und bin dann fertig.

  • dann solltest du bei der arge nochmals nachfragen, wo die miete denn ge leiben ist, da du über den vermieter ja belegen kannst, das da nichts angekommen ist..du solltest vl einen überprüfungsantrag stellen und eine anrechnungsfreie nachzahlung verlangen..


    wenn du nun die letzte rate nur noch abzahlen mußt, dann steht dir ja auch die kaution in vollem umfang zu und du könntest sie für die renovierung ja nutzen .. wenn umzug angeordnet und notwendig ist, gehört die übernahme zum bedarf, wenn es im mietvertrag so vereinbart wurde, das die alte wohnung renoviert/geweißt werden muß..dann ist es klar, das du aber nur einen teil bekommst..es sind ja erhebliche kosten wenn es von einer firma getätigt wird..du liegst aber immernoch besser, als wenn der vermieter jemanden beauftragen muß..