Hallo, hätte eine Frage. Mein Mann könnte in einem anderen Bundesland einen Job bekommen. Nun müsste er dort eine Zweitwohnung nehmen. Für die erste Zeit würde er bei einem Bekannten wohnen, bis er eine passende Wohnung für sich gefunden hat (vielleicht ca. 4 wochen). Hat er dann trotzdem Anspruch auf Trennungskostenbeihilfe, wenn ja, ab wann? Also ab dem ersten Tag wo er dort ist, oder erst ab dem Tag, wo er seine eigene Zweitwohnung hat. Oder fällt die Beihilfe komplett weg, nur weil er am Anfang mietfrei bei dem Bekannten wohnt?
Danke im Vorraus!!
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