Strafanzeige wegen Unterlassung der Unterhaltspflicht?

  • So etwas gibt es nicht "Anzeige wg. Unterlassung Unterhaltspflicht", das ist quatsch. Du kannst, wenn du einen Titel hast, also einen Beschluss des Amtes oder ein Urteil eines Gerichts, den ausstehenden Unterhalt "fällig" stellen und einen Anwalt aufsuchen, der dir bei der Durchsetzung deines Anspruches hilft. Wenn du bedürftig bist, also Geringverdienerin oder ohne Einkommen (H IV), erhälst du Prozesskostenhilfe.

  • Hallo!


    Es gibt eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.


    Der Erfolg ist jedenfalls was die Zahlung von laufendem Unterhalt angeht, eher gering. Wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, versuche lieber damit etwas zu erreichen.


    Bei Kindesunterhalt hilft auch ein Beistand vom Jugendamt weiter, dies ist für dich auf jeden Fall kostenfrei, und dieser macht auch, wenns gar nicht anders mehr geht, Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung.


    VG