Sanktion

  • Hallo.


    Ich hab mal ne Frage.. heut hab ich nen Brief von der Arge bekommen, mit ner Androhung einer Sanktion.


    im Juli musste ich mich bei einer Diakonie bewerben, die haben mich auf die Warteliste gesetzt, weil ich nix mehr von denen gehört hab, hab ich nochma angerufn und da war immer noch nix frei. nun kam heut der brief und da wird mir vorgeworfen, ich hätte da nimmer angerufn un die diakonie hat versucht mich zu erreichen, aber ich wäre nicht dran gegangen. dabei geh ich immer an mein telefon, und wenn ich grad mal net kann, dann ruf ich zurück. hab sogar extra denen ihre nr eingespeichert. mich hat niemand von denen angerufn. und nun droht mir das amt mir ner sanktion... is das rechtens? nur weil man angeblich ma nich ans telefon gegangen is? in der eeingliederungsvereinbarung steht doch, dass man immer schriftlich erreichbar sein muss und nicht telefonisch? ich soll nun dazu schriftlich stellung nehmen, aber wie soll ich des beweisen?

  • Dann schreibst du auf, wann du angerufen hast, möglicherweise auch, mit wem du gesprochen hast. Wäre schade, wenn du das nicht hast. Ansonsten - die Zeit müßtest du ja wissen - steht einfach nur Aussage gegen Aussage und die dürfen ja nicht erst darüber nachdenken, wem sie nun mehr Glauben schenken. Aber für die Zukunft: "Nachweis" ist das Zauberwort.

  • zum glück hab ich mir aufgeschriebn, mit wem und wann ich telefoniert hab. hab das auch in mein antwortschreiben reingeschrieben, ich hoffe, dass reicht denen. Hab leider nur ein Prepaidhandy, da hab ich ja keine Rechnung. So ein Mist. Danke für eure Antworten

  • Hallo Kittiii
    merk Dir für die Zukunft, grundsätzlich: "immer schriftlich, egal bei wem!" Um kurze Bestätigung bitten. Einfach u. schnell per E-Mail.
    Einen Vorteil hast Du schon mal, dass Du dir wenigstens von Deinem Anruf die Person, den Zeitpunkt und Tag notiert hast.
    Dies gehört in Dein Schreiben an die Arge unbedingt mit rein.
    Nicht gleich zurückstecken, noch dazu wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist.

  • danke das ist ein guter tipp.
    musste heut zur berufsberatung und da durfte ich mich auch nochmal zu dem fall äußern. ich bekomm keine sanktion, weil man mir nicht vorwerfen kann, dass ich einmal nicht ans telefon gegangen bin. ist schon ne frechheit, dass die so nen aufstand gemacht haben, weil sie mich beim ersten anruf nicht erreicht haben. aber nun ist ja alles geklärt :-)