Hallo.
Ich hab mal ne Frage.. heut hab ich nen Brief von der Arge bekommen, mit ner Androhung einer Sanktion.
im Juli musste ich mich bei einer Diakonie bewerben, die haben mich auf die Warteliste gesetzt, weil ich nix mehr von denen gehört hab, hab ich nochma angerufn und da war immer noch nix frei. nun kam heut der brief und da wird mir vorgeworfen, ich hätte da nimmer angerufn un die diakonie hat versucht mich zu erreichen, aber ich wäre nicht dran gegangen. dabei geh ich immer an mein telefon, und wenn ich grad mal net kann, dann ruf ich zurück. hab sogar extra denen ihre nr eingespeichert. mich hat niemand von denen angerufn. und nun droht mir das amt mir ner sanktion... is das rechtens? nur weil man angeblich ma nich ans telefon gegangen is? in der eeingliederungsvereinbarung steht doch, dass man immer schriftlich erreichbar sein muss und nicht telefonisch? ich soll nun dazu schriftlich stellung nehmen, aber wie soll ich des beweisen?