Hallo,
ich bin neu hier und finde dieses Forum klasse, darum bin ich mir sicher hier eine Antwort von Euch zu bekommen.
Ich habe, Gott sei dank, von April 2007 bis August 2009 eine Arbeit gehabt. Allerdings von April 2007 bis Mai 2008 als Mini-Job in der gleichen Firma.iErst teilte mir das AA mit ich habe Anspruch auf ALG 1 bis 30.08.2010. Nun eine Änderung auf 240 Tage, also bis 30.4.2010. Angeblich haben die bei meinem EX-AG nachgefragt weil er das nicht in der Arbeitsbescheinigung angegeben hat. Nun wenn ich bis April keine Arbeit finde bin ich wieder Harz 4.
Mein Problem ist aber, ich bin gegen die Kündigung vorgegangen und habe eine Forderung auf Nachzahlung gestellt. Der Gütetermin ist als solches geplatzt. Nun ist der Kammertermin erst im Mai 2010.
Meine Frage an Euch: Wenn ich jetzt Harz 4 bekomme, wie wird das alles berechnet, was wird mir angerechnet usw.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus! Akiram:):)