Hallöchen,
ich hab mal ne Frage. Erst wurde mir mein dringend benötigter Tiefkühler abgelehnt, weil dieser ein " Einrichtungsgegenstand " ist. Zähneknirschend habe ich jetzt ein Darlehen in Anspruch genommen.
Jetzt aber habe ich um Kostenübernahme für eine dringend notwendige Kieferorthopädiche Behandlung ( mit Attesten belegt ) beantragt. Diese wirde mit der Begründung abgelehnt : sind in § 23 Abs. 3 SGB II genannten Bedarf ......abgegolten.
Kurz um ich bekomme noch nicht mal einen Zuschuss.
Klar ich gehe in Widerspruch, kennt sich aber jemand aus der eine Lücke kennt und ich zumindest einen Zuschuss bekomme.
Danke mal und sonnige Grüße bei diesem traurigen Wetter