Hallo,
wir haben hier ziemliche Probleme mit unserem hiesigen Arbeitsamt. Mein Mann ist seit August 09 arbeitslos und hat vorher exakt 270 Tage bei seinem letzten Arbeitgeber gearbeitet. Bei der ALG´-Berechnung wurde aber jetzt das Gehalt des Arbeitgebers zugrunde gelegt, bei dem er davor beschäftigt war und das um einiges niedriger war.
Jetzt unsere Frage: Ich habe hier etwas von einer Mindestanwartschaftszeit von 150 Tagen gelesen. Das Arbeitsamt bemängelt aber, das er kein komplettes Jahr beim letzten Arbeitgeber gearbeitet hätte im Anwartschaftszeitraum und deshalb wurde der Verdienst bei diesem Arbeitgeber komplett unter den Tisch fallen gelassen. Ist das rechtens??? Wir sind etwas ratlos. Wir haben das Gefühl das Arbeitsamt will uns hier über den Tisch ziehen... Ist nicht die erste Widerspruchsablehnung hier, hatten am Anfang der Arbeitslosigkeit schon ein Problem mit der Krankenkasse. Mein Mann war durch Krankheit für den Monat August komplett durchs Raster gefallen und hat keinerlei Leistungen erhalten! Jetzt wissen wir echt bald nicht mehr weiter...
Danke schon mal für Eure Ratschläge und Infos!
LG von Manuela und Steffen.
-
-
Entscheidend bei der Berechnung vom ALG1 ist eigentlich wie hoch der Verdienst in den letzten Monaten war.Das Amt kann nicht den Verdienst aus den letzten Monaten einfach wegfallen lassen.
-
Ja das dachten wir auch, aber das Amt ist offensichtlich anderer Meinung! Wir hatten einen Einspruch erhoben und dieser ist eben mit der Begründung das mein Mann nur 9 Monate beim letzten Arbeitgeber war und nicht 12 Monate. Angeblich wären 12 Monate vorgeschrieben???
Wahrscheinlich sollten wir uns nun doch nochmal um einen Anwaltstermin kümmern!
LG Manuela und Steffen. -
Hallo,also im Gesetz steht folgendes:
Regelanwartschaftszeit
Die Regelanwartschaftszeit erfüllt, wer innerhalb der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre!Wenn in den 2 Jahren verschiedene Arbeitgeber bzw. Einkünfte vorliegen müssen die den Durschnitt ausrechnen! So seh ich dass! Von 12 Monaten beim gleichen Arbeitgeber steht nix im Gesetz!
Lass Dir mal den Gesetzestext zeigen wo drinsteht dass man 12 Monate beim gleichen Arbeitgeber arbeiten musste!
Die machen scheinbar Ihre eigenen Gesetze! beamte halt
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Aufstocker"??? Ab welchem Betrag/ monatlich 3
- Urlaubsvogel
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7k
3
-
-
-
-
15h - Job und nun ALG 1 zurückzahlen? 4
- Pinhead
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 8,5k
4
-
-
-
-
2 Freunde wegen einer Sanktion von 30% nur noch 30 Euro für Essen und trinken, 3 Monate lang. Ist das nicht ungerecht?! 6
- NotSoHandsome
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 9k
6
-
-
-
-
2 Monate Arbeit in Aussicht 6
- Chris1806
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 8,4k
6
-
-
-
-
21 Jahre, zu Hause lebend & Schulische Ausbildung - was steht mir zu? 5
- Joana
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,9k
5
-