Hallo
Ich weiß jetzt nich ob ich hier mit meinem Problem richtig bin, aber ich Probier es jetzt einfach mal
hier meine Frage
Meine Mutter bewohnte zusammen mit Ihren Lebensgefährten eine Genossenschaftswohung. Vor 3 Monaten ist meine Mutter plötzlich verstorben, Ihr lebenspartner bewohnt die Wohnung weiter und hat seit dem 01.11.2009 einen neuen Mietvertrag er hat auch eigene Genossenschaftsanteile eingezahlt. Er hat nun folgendes gemacht für den September und Oktober 2009 hat er einfach die Miete zurückbehalten und somit die Fakten geschaffen die eine Fristlose Kündigung der Wohnung seitens der Genossenschaft Rechtfertigen. Jetzt tritt die Genossenschaft an uns 3 Erben heran weil wir die Rechtsnachfolger unserer Mutte geworden sind und fordert von uns die Ausstehende Miete für 2 Monate (ca. 600 Euro) ein. Müssen wir zahlen oder können wir die Forderung zurückweisen und den Vermieter an den Jetzigen Mieter verweisen.? Die Genossenschaft hat schon damit gedroht dass, sie die Ausstehende Miete mit dem Genossensachaftsguthaben das im Juni 2010 zur Auszahlung kommt verrechnen will meine Frage dazu dürfen die das überhaupt? Denn die Satzung verbietet es eigentlich wie es dem auszug aus der satzung zu entnehmen ist
ZitatDie Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet.Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 12 der Satzung.
http://www.berliner-baer-koepenick.de/unternehmen/satzung.php#ii
Wir wissen nicht wie wir uns jetzt verhalten sollen, denn Wir sind 2 Hartz IV Empfänger und 1 EU Rentner plus GS. wir können das nicht zahlen.
Vielen dank für eure Hilfe und Tipps