Anrechnung ERBSCHAFT (Wohnung / Bank-Guthaben)

  • Hallo liebe Leute!


    Ich bin in einer schweren Situation.
    Meine Mutter hat vor kurzen erfahren, dass sie schwer krank (Krebs) ist.
    Ich hoffe aber, dass sie noch lange auf dieser Welt ist und das es Ihr so lange, wie möglich, gut geht.


    Trotzdem denke ich daran, wenn der Ernstfall eintritt :( – dann muß alles geregelt sein!


    Zur Information: Ich bin 32 Jahre alt, bin der einzige Sohn, wohne in München und beziehe schon seit einiger Zeit (aus gesundheitlichen Gründen) Alg 2. Und habe keinen Vater mehr.


    Meine Mutter wird mir ihre Eigentumswohnung (1 Zimmer, Wert ca. 70.000 Euro) vererben – wo ich momentan drin wohne - und denke ca. 10.000 Euro Bank-Guthaben (Giro-Konto).


    Vielleicht könnt Ihr mir behilflich sein, mir meine Fragen beantworten, Tipps oder Ratschläge geben, wie ich diese Sache am besten meistern kann? Wäre Euch sehr dankbar!


    Meine erste Frage betrifft die Wohnung:
    Brauche ich ein Testament, um die Wohnung problemlos zu erben?
    Wenn ich ein Testament brauche, muß dann da irgendwas Wichtiges drin stehen, damit ich keine Probleme mit dem Amt bekomme?
    Darf ich in der vererbten Eigentumswohnung wohnen bleiben?
    Fällt außerdem Erbschaftssteuer an?


    Meine zweite Frage betrifft das Bank-Guthaben:
    Brauche ich in diesem Fall ein Testament?
    Fällt da Erbschaftssteuer an?
    Wie wird der vererbte Betrag vom Amt angerechnet?
    Wieviel nimmt mir das Amt?
    Wird Alg2 eingestellt?


    Muß ich sonst irgendwelche Vorkehrungen treffen, was diese Sachen betreffen, um auf Nummer Sicher zu gehen?


    Bedanke mich schon mal ganz herzlich im Voraus für Eure Antworten und Hilfe! :)


    Gruß,
    Andreas

  • Du brauchst nicht unbedingt ein Testament denn du bist ja der einzige Erbe.Ein Testament ist nur dann erforderlich wenn es mehrere Erben gibt und man Streitigkeiten vermeiden will.Wenn der Erbfall eintreten sollte dann rechnet das Amt dir dein Erbe als Einkommen und du müßtest erstmal davon leben.

  • Also wie meine Vorredner schreiben, fällt keine Erbschaftssteuer an. Die Wohnung dürftest du im Normalfall behalten, wenn sie innerhalb der zulässigen Grenzen liegt, da du darin ja wohnst. Den Fall, wie es ist, wenn man schon in einer Wohnung wohnt, die man erbt, also die einem als Vermögen erst später zufällt, kenne ich noch nicht. Da du gleichzeitig 10.000 Euro erben würdest, von denne du erst leben musst, und auch die Wohnung, erhälst du zumindest wegen der 10.000 Euro schon mal nichts vom Amt, und ehe du dann nach Verbrauch den Antrag stellst, ist die Wohnung ja ohnehin (wenn du auf Zack bist) auf deinen Namen umgeschrieben.


    Aber eines bewegt mich doch. Deine Ma lebt noch!!! Und je nachdem, welcher Art der Krebs ist und wie weit fortgeschritten oder ncht, solltest du Kraft eher darin investieren, ihr beizustehen und nicht so explizit schon das Erbe andenken.Alles Gute für deine Mum.