Hallo,
mal wieder eine frage
Wenn ein Ehepartner aus dem Ausland nach Deutschland im Rahmen des Ehegattennachzugsgesetz nachzieht besteht dann Anspruch auf ALG2?
In dem Fall die Ehefrau wird ja vom Deutschen Staat verpflichtet einen Integrationskurs zu machen und daher die frage ob in dieser Zeit, sprich ab Zeitpunkt der Anmeldung, ein Anspruch auf Förderungen des Deutschen Staates besteht?
danke im voraus
Pat