Hallo,
als sogenannte aufstockende BG erhalten meine Frau und ich ALG II mit befristetem Zuschlag nach § 24 SGB II.
Meine Frau ist voll erwerbstätig. Ich selbst bin in der "58er-Regelung"
Bewilligt wurden weiterhin auf unseren Verlängerungsantrag nachfolgende Leistungen.
Für Zeitraum Oktober 2009 bis Dezember 2009
Als Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen ca. € 160,00
Als befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II € 320,00
Gesamt € 480,00
Für Zeitraum Januar 2010 bis März 2010
Als Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen ca. € 90,00
Als befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II € 320,00
Gesamt € 410,00
Nach Ablauf des Bewilligungsteitraumes werden wir aller Voraussicht nach wieder Antrag auf Weiterbewilligung stellen.
Vermutlich erhält meine Frau zusammen mit dem nächsten Gehalt ca. € 1300,00 netto (1650,00 brutto) eine zusätzliche Weihnachtsgeldzahlung in Höhe von ca. € 1.500,00 brutto. Dies ist der ARGE ja als Einmalzahlung mitzuteilen und wird als Einkommen angerechnet.
Meine Fragen:
* Wie wird diese, um das Weihnachtsgeld erhöhte Gehaltszahlung konkret angerechnet (gestaffelte Freibeträge) nach Abzug von Sozialbeiträgen und Steuern?
* Wird der befristete Zuschlag davon berührt?
* Wie sieht das mit der Aufteilung der Einmalzahlung auf mehrere Monate aus? Selbst wenn die ARGE z.B. auf 6 Monate aufteilen würde, käme das ja bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes nicht mehr mit der Summe hin? Werden dann Anrechnungsbeträge weiter auf einen zu erwartenden Folgeantrag übertragen?
* Kann es sein dass wir auch ganz aus dem Bezug fallen?
* Und wenn ja... würde ich dann auch den befristeten Zuschlag nicht mehr bekommen?
Danke schonmal für Antworten im voraus und
mit freundlichen Grüßen
sirius