Weihnachtsgeld,Einmalzahlung

  • Hallo,
    als sogenannte aufstockende BG erhalten meine Frau und ich ALG II mit befristetem Zuschlag nach § 24 SGB II.


    Meine Frau ist voll erwerbstätig. Ich selbst bin in der "58er-Regelung"


    Bewilligt wurden weiterhin auf unseren Verlängerungsantrag nachfolgende Leistungen.


    Für Zeitraum Oktober 2009 bis Dezember 2009
    Als Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen ca. € 160,00
    Als befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II € 320,00
    Gesamt € 480,00
    Für Zeitraum Januar 2010 bis März 2010
    Als Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen ca. € 90,00
    Als befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II € 320,00
    Gesamt € 410,00
    Nach Ablauf des Bewilligungsteitraumes werden wir aller Voraussicht nach wieder Antrag auf Weiterbewilligung stellen.


    Vermutlich erhält meine Frau zusammen mit dem nächsten Gehalt ca. € 1300,00 netto (1650,00 brutto) eine zusätzliche Weihnachtsgeldzahlung in Höhe von ca. € 1.500,00 brutto. Dies ist der ARGE ja als Einmalzahlung mitzuteilen und wird als Einkommen angerechnet.
    Meine Fragen:


    * Wie wird diese, um das Weihnachtsgeld erhöhte Gehaltszahlung konkret angerechnet (gestaffelte Freibeträge) nach Abzug von Sozialbeiträgen und Steuern?


    * Wird der befristete Zuschlag davon berührt?


    * Wie sieht das mit der Aufteilung der Einmalzahlung auf mehrere Monate aus? Selbst wenn die ARGE z.B. auf 6 Monate aufteilen würde, käme das ja bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes nicht mehr mit der Summe hin? Werden dann Anrechnungsbeträge weiter auf einen zu erwartenden Folgeantrag übertragen?


    * Kann es sein dass wir auch ganz aus dem Bezug fallen?


    * Und wenn ja... würde ich dann auch den befristeten Zuschlag nicht mehr bekommen?


    Danke schonmal für Antworten im voraus und
    mit freundlichen Grüßen
    sirius

  • Oft wird Weihnachtsgeld als einmalige Einnahme auf mehrere Monate verteilt angerechnet (bis zu 6 Monaten).
    Es darf jedoch nicht das volle Weihnachtsgeld (z. B. 600 EUR auf 6 Monate wären 100 EUR) angerechnet werden. Hier sind ebenfalls Freibeträge zu gewähren.


    Wenn deine Frau z. B. ihr Weihnachtsgeld jetzt mit dem Gehalt im Nov. erhält, kann es auf 6 Monate (also von Dezember - Mai) angerechnet werden, auch wenn ihr jetzt nur eine Bewilligung bis März erhalten habt.


    Die ARGEn verfahren bei der Anrechnung von Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Uraubsgeld) unterschiedlich.


    Die Anrechnung auf mehrere Monate verteilt ist meist günstiger als eine einmalige Anrechnung (auch wenn das von vielen nicht so gesehen wird)



    Auszug aus den Hinweisen zu §11 SGB II
    1.
    2.2 Einmalige Einnahmen
    (1) Bei einmaligen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit handelt es sich um Bezügebestandteile, die lediglich einmal gewährt werden (z.B. Jubiläumszuwendung, Abfindung, Leistungsprämie, einmaliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld).


    Einmalige Einnahmen
    (11.10)
    (2) Wie einmalige Einnahmen zu behandeln sind auch laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen. Dies betrifft insbesondere jährlich wiederkehrende Arbeitsentgelte (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld).
    Einkünfte in
    unregelmäßi-gen Abständen
    (11.11)
    (3) Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen (Verteilzeitraum) und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist (§ 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V). Sind Leistungen für den Monat des Zuflusses bereits erbracht worden, ist die Anrechnung in der Regel ab dem auf den Zufluss folgenden Monat vorzunehmen. Der angemessene Zeitraum ist nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen. Dabei sollte der Anrechnungszeitraum grundsätzlich so kurz wie möglich gehalten werden.


    Der Verteilzeitraum wird weder durch das Ende eines Bewilligungs-abschnitts noch durch eine kurzzeitige Unterbrechung des Leis-tungsbezuges begrenzt.

  • Nochmal nachgefragt:
    wie bzw, in welcher Form ist eine Weihnachtsgeldzahlung des Arbeitgebers (BG = sog. Aufstocker) an die ARGE zu melden?


    1) Gibt es dafür ein Formular oder kann das formlos geschehen?


    2) Sollte man bei dieser Anzeige schon im Vorfeld die ARGE auf etwaige Gesetzes bzw. Verwaltungsvorschriften, Freibeträge, ggf. Aufteilung der zeitlichen Anrechnung usw. hinweisen?


    3) Oder sollte man der ARGE die Berechnung laut Gehaltsabrechnung einfach ohne weitere Kommentare erstmal selbst überlassen?


    Freundliche Grüße
    sirius

  • Du kannst dem Amt bereits vorab mitteilen, dass du in dem Monat z. B. Dezember Weihnachtsgeld in Höhe von ca. .... erhalten wirst.
    Dann kann es passieren, dass das Amt dir weniger oder garnichts in diesem Monat auszahlt.


    Oder du legst denen einfach deine Verdienstabrechnung vor aus der geht das Weihnachtsgeld hervor und die berechnen nach.

  • Hallo Sirius!


    Wie sieht es eigentlich aus wenn Dein Chef Dir einen entsprechenden Präsentkorb statt eine Weihnachtsgeldzahlung übergibt?


    Wie er eine solche Leistung erbingt obliegt ja im Grunde ihm. Gut nicht jeden Chef interessiert es wie sein Mitarbeiter über die Runden kommt aber, aber wer nicht fragt bekommt auch keine Antwort, richtig ?!


    Ich kenne z.B. einen Betrieb der macht eine Weihnachtsfeier mit Tombola - naja, wenn ich dann mit bekomme das der ein oder andere Mitarbeiter auch noch genau den preis gewonnen hat auf den er spikuliert hat, kann es natürlich Zufall sein oder aber auch nicht !?



    Der eine hatte ne Wii, der andere ein Wochenende Paris und noch einer nen Motorroller - irgendwie doch schlau oder???


    Gruss

  • @ Kitty 121 - Sehr gut bemerkt meine Beste - und mit dem Hinweis auf die Banane wärst Du besser im Zoo vor den Käfig mit den Affen getreten die hätten an Deinem Schwachsinn dann vielleicht etwas mehr Freude wie der verbitterte, alte Mann :-)


    Wenn man schon nichts als Lösungsbeitrag zu einer gewissen Problematik beitragen kann, kann man ja wenigsten noch seine Dummheit zur Schau stellen. Sorry aber erklär doch mal den hier postenden Menschen, was Dich an meiner Antwort wieder gestört hat.


    Auf solchen besser gestellten Leistungsbeziehern wie Du hier einen abgibst, hacke ich selbstverständlich gerne rum. Schon der Schwachsinn von Dir das man sich einen Urlaub erlauben kann, hat mir gezeigt wie naiv jemand sein kann.


    Wenn Du glaubst das Du etwas besseres bist nur weil Du noch nen Job nebenher machst und zum Bezug der ALG II Leistungen selbst sehr viel beiträgst, dann schau mal mit der entsprechenden Musse in den Spiegel und frag Dich was aus Dir geworden ist?


    Ich kann Dir die Antwort aber auch gleich mitliefern: Du bist genau so ein armes Würstchen wie die schätzungsweise anderen 83 Millionen Bundesbürger die allesammt auch nur nach Anerkennung lechtzen. Jeder auf seine Weise, und soll ich Dir noch was verraten, auch Du wirst mal sterben und Dich irgendwann am Ende Deiner Zeit vielleicht fragen ob es das war was Du da aus Deinem Leben gemacht hast.


    Das macht der Millionär genau so wie der ärmste Schlucker, da bin ich mir sicher - und bei mir stehen da sehr viele positive Argumente, weil ich nicht den Mitläufer und Arschkriecher mieme. Dich einzustaufen kann ich mir sogar sparen, denn Du trägst es hier offen zur Schau.


    Wieviel Euro bist Du denn Deiner Einschätzung nach mehr wert wie ich ??? Doch nur die Differnz durch Deinen Zuverdienst oder glaubst Du das es irgendwenn interessiert was und wie Du Dich noch angagierst ? Ein paar vielleicht aber im Kapitalismus zählt vielzuviel die Kohle die man hat, nicht was man damit macht oder was man damit hätte machen können und schon gar nicht was man ohne Kohle machen kann!


    Pack Dich mal am Kopf, - wenn Du den überhaupt findest!


    Erklär mir mal warum Du einen Chef brauchst um Stolz zu sein ???


    Brauchst Du jemanden der für Dich denkt ??? Und der Dir dann sagt wie Klasse Du bist wenn Du ihm in den Arsch kriechst??


    So interpretiere ich Deine blöden Kommentare und wieder einmal hast Du bewiesen das es Dir nur darum geht die Schlagzahl Deiner Beiträge zu erhöhen!


    Ich bin schon auf das nächste dumme Gegackere von Dir gespannt, mit nem Suppenhuhn im Topf würden ein paar Hungernde vermutlich auch mal satt!

  • Hallo,
    von der ARGE kam inzwischen ein Einstellungsbescheid über Leistungen, den ich in der Anlage mal hinzufüge.


    Wir haben schon mit ähnlichem gerechnet, nicht allerdings damit, dass wir jetzt für 12 Monate aus dem Leistungsbezug fallen weil durch die Aufteilung der Summe des Weihnachtsgeldes auf 12 Monate als zusätzliche Einnahme monatlich 149,17 zum regulären Verdienst hinzukommen und wir damit um 55,61 € im Monat über dem Bedarf liegen.
    Wegen 1.790.00 € Weihnachtsgeld, gehen an Leistung nun über 5.500.00 € verloren.


    Ich habe zwar 4 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen, allein mir fehlt eine sachliche Idee zur Begründung dazu.


    Vielleicht weiß jemand mehr...?


    Allen ein besseres neues Jahr
    Grüße
    sirius

  • Hallo,
    gestern habe ich zu dem Einstellungsbescheid Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen dass die Bedründung nachgereicht wird. Außerdem habe ich -wie von "Gaston" empfohlen- die Handlungsweise zur Berechnung gemäß §§ 13, 14, 15 SGB I verlangt.
    Jetzt habe ich das Problem, wie ich am besten die Begründung gestalte bzw. formuliere :confused:.Nach Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung habe ich nur Kostendeckung (mit 150 € Selbstbeteiligung) wenn es zur Klage kommt. Die Kosten anwaltlicher Hilfe, bei der Begründung zum Widerspruch sind leider nicht gedeckt. Jetz möchte ich versuchen dies selbst irgendwie auf die Reihe zu bekommen.Meine -ich weiß,nicht ganz bescheidene- Bitte wäre die, ob mir zu meiner "Geschichte" jemand netterweise eine möglichst plausible Begründungsmöglichkeit geben könnte?
    Vielen Dank im voraus und
    freundliche Grüße
    sirius