Geld von der Oma

  • Hallo
    Wir waren gerade auf dem Arbeitsamt. Es geht um den ALG II Antrag. Ich bekomme jeden Monat von meiner Oma einen kleinen Geldbetrag für meine Kinder überwiesen. Jetzt will der "nette" Mitarbeiter der ARGE uns dieses Geld anrechnen. Darf er das? Kann uns da jemand Auskunft geben?


    Danke schonmal!

  • Leider darf der / dein Sachbearbeiter alles auf das ALG II - sprich H IV - anrechnen, das als Zuwendung für jemanden aus der BG eingeht, also sowohl Zuwendungen der Oma als auch sonstwas. Ich kann mir leider nciht vorstellen, dass ihr das rückwirkend "weggerechnet" kriegt; für die Zukunft ist es wirklich besser, das privat - persönlich zu regeln. In unserem Fall hat man sogar meiner Tochter das Taschengeld (50 Euro monatlich), die ich ihr (wir beide in einer BG!) überwiesen habe als "Einkommen" angerechnet und den Betrag monatlich vom Regelsatz abgezogen. Hast`e sowas schon mal gehört=? Aber es ist wohl legitim... , also selbst das vom Regelsatz überwiesene Taschengeld an die zweite H IV-Bezieherin, also das Kind - meine Tochter..

  • hallo, grundsätzlich darf es angerechnet werden, JEDOCH wenn das geld "zweckgebunden" ist nicht!! zweckgebunden bedeutet, das dieses geld für aufwendungen vorgesehen ist, die NICHT durch den regelsatz abgedeckt werden, z.B. reaparaturen am kfz, versicherungen oder außerordentliche anschaffungen, wie z.b. waschmaschine etc.!!


    sollte das geld als "taschengeld" vorgesehen sein, für ein sparbuch etc. gilt es als zusätzliches einkommen!!



    DAHER: immer alles bar und nicht übers konto, des weiteren das bare bei vertrauenspersonen "bunkern" und beim nächsten urlaub in holland oder anderswo gut anlegen!!:)