Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage.
Ich erhalte endlich nach mehrmaligen Bemühungen erst mal ALG 2 und den Krankenkassenbeitrag als Darlehen. Nun habe ich meiner Krankenkasse mitgeteillt, dass die ARGE ab sofort den monatlichen freiwilligen Beitrag direkt an sie überweist.
Daraufhin verlangt die Krankenkasse den Bescheid, aus dem hervorgeht, wieviel Geld ich monatlich als Darlehen erhalte.
Bisher hatte ich den Mindestbetrag für freiwillige Versicherte ohne Einkommen gezahlt.
Muss ich nun damit rechnen, dass mein monatlicher Beitrag höher ausfällt, weil der Darlehensbetrag ( ALG 2 + KV/PV ) über € 840,- liegt und als Einkommen gewertet wird?
Danke für Eure Hilfe.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung 2
- scarabäus
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 7,4k
2
-
-
-
-
"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten 3
- Elfi113
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7,8k
3
-
-
-
-
> 25 Jahre, wohnhaft bei den Eltern 1
- Uschi013
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,5k
1
-
-
-
-
1/10 haus geerbt 1
- miranda
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,1k
1
-
-
-
-
15000 Euro Erbschaft
- manu2000
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 4,3k
0
-