Geschiedenenunterhslt/Selbstbehalt

  • Hallo, bin neu, wer kann helfen?
    Wie hoch ist der Selbstbehalt(neue Bundesländer/Thüringen) Auch unter dem Gesictspunkt krankheitsbedingter Mehraufwendungen (ca. 200,00€); bin Eu-Rentner (1080,00€); 100% Schwerbehinderung; Ex ist arbeitslos (ca. 700,00€ ALG I)und hat vor der Scheidung durch längere Krankschreibung eine Verlängerung ihres befristeten AV verhindert; Dauer der Ehe 20 Jahre; keine gem. Kinder,Ex verlangt jetzt 150,00 € Unterhalt;jeder hat eine eigene Wohnung.
    bin für jede Hilfe dankbar (mein Anwalt ist nur teuer)

  • Bei der Berechnung des Betrages, den deine Ex-Ehefrau fordert, ist sie wohl vom Selbstbehalt in Höhe von 930 Euro ausgegangen. Das enspricht dem gängigen Betrag für jemanden, der nicht erwerbstätig ist oder sein kann. Du kannst hier im Forum, in der allerersten oberen Menueleiste unter "Unterhalt" und in den danach angezeigten Unterpunkten zum Thema Verschiedenes finden, das für dich vermutlich interessant ist; insbesondere auch, dass die Ex-Ehefrau eine Verpflichtung hat, sich intensiv um Arbeit zu kümmern und so weiter.