zwischen hartzIV und rente

  • Hallo,


    meine schwiegermutter geht im nächsten jahr in rente. allerdings wird sie bis zu ihrem kommenden geburtstage weiter hartzIV bekommen, aber ab dem datum nicht mehr. ihr rentenanspruch ist aber erst einen monat später, sprich sie hat anfang des monats geburtstag, und bekommt erst ende des selben monat ihre rente. jetzt ist ein monat ohne geld dazwischen, das kann doch nicht sein? wie und wo kann man dafür eine sozusagen überbrückung beantragen, denn die miete, und auch ihre lebenskosten laufen ja weiter. Bitte helft mir.

  • Hallo,


    deine Schwiegermutter soll sich an das zuständige Sozialamt wenden, da sie dann (ab Geburtstag, 65J.?) Anspruch auf Grundsicherung (nach dem SGB XII) hat, für den Zeitraum bis zur Rente.


    Sollte die Rente den Bedarf nicht abdecken kann sie weiterhin Grundsicherung erhalten.