ALG II auf Darlehen????

  • Hallo,


    ich habe im Mai diesen Jahres meinen Mann bei einem Autuunfall verloren. Dieser ist in Kroatien passiert, gelten also auch denen ihre Gesetze. Ich lebe mit meinen Kindern (1J. und 4J.) vorübergehend bei Familienangehörigen (seit fast 6mon.) habe die Tage endlich den Bescheid bekommen von der Arge. Der Bescheid handelt von einem vorübergehendem Darlehen?!?!? und zwar aus dem Grund, weil durch den tragischen Unfall, meinen Kindern und mir, ein Schmerzensgeld ausbezahlt wird. Doch bis dahin können Monate vergehen. Es handelt sich jedoch um eindeutig Schmerzensgeld. Auch das habe ich dem Sachbearbeiter schriftlich vom Anwalt in Kroatien,sowie Ausschnitte des Gesetzbuchs in Kroatien vorgelegt. Nun meine Frage. Ich soll diesen Bescheid innerhalb 2 Wochen unterschreiben und an die Arge zurück schicken, jedoch gefällt mir das garnicht, dass sie erst nachdem wir die Versicherungssumme ausbezahlt bekommen haben, entscheiden werden, ob es unter Vermögen oder Schmerzensgeld eingestuft werden kann. Hallooooo??? Bis dahin ist alles unter vorbehalt. Kann also auch gut möglich sein, dass ich danach alle zusätzlichen Leistungen zurückzahlen muss. Ich habe nicht mal Anspruch auf eine Krankenkasse! Diese zahle ich momentan aus eigener Tasche, was mir angeblich nach entgültigem Bescheid,sprich wenns Schmerzensgeld ist, zurückzahlen werden. Was soll ich nun machen? Soll ich Wiederspruch einlegen? Das hat doch garkeine Logik,..danach bin ich ja wieder ein absoluter Sozialfall....Übrigens, der Sachbearbeiter meinte, ich kann Wiederspruch geben, wenn der Bescheid danach negativ ergibt. Na dann wird es wohl schon zu spät sein....Hat einer einen Rat?
    danke


    lg


    andeo78

  • Du solltest Widerspruch einlegen und schreiben das im Moment ja gar kein Geld von der Versicherung gezahlt wurde und auch in der nächsten Zeit damit nicht zu rechnen ist.Solche Versicherungsfälle können dauern noch dazu wenn die ganze Sache im Ausland passiert ist.Dazu kommt noch das Schmerzensgeld nicht als Einkommen gerechnet werden kann.

  • vielen dank erstmal fuer deine Antwort. Ich habe ja bereits alles vorgelegt, aus dem zu erlesen ist, dass es sich um reines Schmerzensgeld handeln wird. Was genau habe ich jetzt zu beachten, wie lege ich Widerspruch ein? ich habe eine Frist von 2 Wochen, in der ich diese einlegen kann. Soll ich dieses Schreiben unterschreiben? Wie genau lege ich dann dazu Widerspruch ein? Ich will nicht warten und es darauf ankommen lassen, dass man mir die Auszahlung nicht als Schmerzensgeld ansieht und ich alles zurueckzahlen muss. Vielen Dank im voraus... :)

  • Also ehrlich gesagt, verstehe ich den Sachverhalt nicht ganz. Schmerzensgeld steht ja an und für sich immer ohne Ausnahme einem Geschädigten (also makabrerweise in dem Fall deinem Mann) zu. Handelt es sich in deinem Fall vielleicht eher um die Zahlung aus einer Versicherungssumme? Und wenn nicht, sondern wirklich "Schmerzensgeld" im weiteren Sinne: Könnte die Argumentation des Amtes dahin gehen, dass es sich bei eurem Schmerzensgeld nicht um einen an euch persönlich erlittenen Schaden (greifbar, nicht mental) handelt, sondern um einen finanziellen Ausgleich,weil eben der "Versorger" der Familie ausgefallen ist? Insofern könnte es einen Unterschied geben. Vielleicht kannst du den entsprechenden Absatz in der Begründung des Amtes noch einmal genau zitieren. Manchmal liegt die Erklärung sozusagen "zwischen den Zeilen". Also was ich meine: Wenn du einen Unfall gehabt hättest und beispielsweise (nur) ein Bein verletzt wäre und dann Schmerzensgeld erhälst, ist das nicht anrechenbar. Denn das wäre definitiv "dein" Schmerzensgeld. Hier - bei euch in dem Fall - handelt es sich aber um einen immateriellen "Schaden" (sorry für die Formulierung), der durch Ausfall des Versorgers, des "Vaters, der die Familie vermutlich ernährt hat", entstanden ist. Und genau diese Versorgung muss ja nun das Amt übernehmen. Daher vielleicht, also weil es eigentlich nicht deine "organischen" Schmerzen sind, für die ihr Ausgleich bezieht, die Ablehnung der Anerkennung durch das Amt. Das Geld, was ihr als Schmerzensgeld erhaltet, soll doch in dem Fall eurer Versorgung dienen und "doppelt" (sozusagen) geht eben nicht. Vielleicht ergibt sich durch die genaue Zitierung der Begründung etwas anderes, ansonsten hoffe ich, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. L.G. und alles Gute. LiRaFe