Hartz IV: Darlehen bei Stromschulden

  • Stromschulden bei Hartz-IV


    Im Falle einer Hartz-IV-Bezieherin, der wegen Energiekostenrückständen die Stromversorgung gesperrt worden war, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen einen Beschluss des Sozialgerichts Bremen bestätigt, mit dem die zuständige Arbeitsgemeinschaft verpflichtet worden ist, der Antragstellerin ein Darlehen zur Begleichung der Stromschulden zu gewähren.


    ALG II: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre


    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (AZ: L 7 AS 546/09 B ER) urteilte: Im Falle einer Hartz IV-Bezieherin, der wegen Energiekostenrückständen die Stromversorgung gesperrt worden war, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen einen Beschluss des Sozialgerichts Bremen bestätigt, mit dem die zuständige Arbeitsgemeinschaft verpflichtet worden ist, der Antragstellerin ein Darlehen zur Begleichung der Stromschulden zu gewähren.


    Das Landessozialgericht hat - wie schon zuvor das Sozialgericht - in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren darauf verwiesen, dass die Sperrung der Energiezufuhr eine der Wohnungslosigkeit nahe kommende Notlage darstellt. Denn die regelmäßige Versorgung eines Haushaltes mit (Heiz-)Energie gehört nach den Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindestbedarf. Die faktische Unbewohnbarkeit einer Wohnung infolge (drohender) Sperrung der Energie- und Wasserzufuhr steht daher dem Verlust der Unterkunft gleich. Dies bedeutet, dass der Leistungsträger in der Regel entsprechende Schulden gemäß § 22 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) durch ein Darlehen zu übernehmen hat, wenn - wie hier - die Stromsperre bereits vollzogen worden ist, und lediglich in atypischen Fällen nach seinem Ermessen hiervon abweichen kann.


    Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) hatte zuvor die darlehensweise Übernahme der Stromschulden mit der Begründung abgelehnt, die Wohnung werde durch die Einstellung der Stromversorgung nicht unbewohnbar, da die Antragstellerin weder aus medizinischen Gründen auf Strom verbrauchende elektrische Geräte angewiesen sei, noch kleine Kinder in der Wohnung lebten. Auch den Betrieb eines Kühlschranks hatte die BAgIS nicht für zwingend erforderlich gehalten, da es der Arbeitslosengeld II-Empfängerin zuzumuten sei, ihre Lebensmittel täglich einzukaufen. (04.07.2009)

  • auch hier stellte sich die arge bei mir quer, habe übernahme beantragt..nichts..kam keine antwort..
    habe dann (nach abschaltdrohung) an die stadtwerke geschrieben mit der bitte um ratenzahlung, vorab unter vobehalt bis die arge sich entschieden hat..habe dieses schreiben auch gleich bei der arge eingereicht...und wieder nix, ich zahle meine raten immernoch..ich habe nicht mal ne antwort auf mein schreiben bekommen..
    klasse, was einem so übrig bleibt, wenn man alles selber zahlen muß und da soll man dann noch sparen für geräte, die kaputt gehen, oder kleidung etc. ..

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    habe dann (nach abschaltdrohung) an die stadtwerke geschrieben mit der bitte um ratenzahlung, vorab unter vobehalt bis die arge sich entschieden hat..habe dieses schreiben auch gleich bei der arge eingereicht...und wieder nix, ich zahle meine raten immernoch..ich habe nicht mal ne antwort auf mein schreiben bekommen..
    klasse, was einem so übrig bleibt, wenn man alles selber zahlen muß und da soll man dann noch sparen für geräte, die kaputt gehen, oder kleidung etc. ..



    Ein bekannter von mir ist Anwalt! Durch ihn bin ich heute leihweise ans SGB 1+2 gekommen! Mein SB freut sich wenn ich morgen damit bei ihm aufschlage!
    Was den Strom betrifft, ging es mir nicht anders als Dir! Aber mir wurde es genehmigt!


    Darf ich fragen aus welcher Region Du kommst?