Kein Anspruch bei Zweitausbildung?

  • Hallo,


    ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und habe im September ein Verbundstudium angefangen. Dieses Verbundstudium enthält einen regulären Studiengang BWL sowie eine Berufsausbildung zum Industriekaufmann. Das erste Jahr des Verbundstudiums bin ich kontinuierlich in meinem Ausbildungsbetrieb, so dass ich keinen Anspruch auf BAföG habe. Nun habe ich BAB und ALG II beantragt. BAB wurde abgelehnt, da ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung habe und meine Erkrankung nicht ausreichend ist, dass ich eine "Reha-Fall" werden könnte. ALG II wurde jetzt ebenfalls abgelehnt, da ich im Grunde nach BAB-berechtigt sei.


    Stehen mir in dieser Konstellation wirklich absolut keine Leistungen zu (abgesehen vom Kindergeld)?
    Mein Ausbildungsgehalt reicht gerade einmal zum bezahlen meiner Miete und ich kann damit ungefähr 2 Wochen lang meine Fahrtkosten damit decken. Ich habe bis jetzt von meinem Ersparten gelebt, dass aber mittlerweile so gut wie aufgebraucht ist.
    Ich bin völlig ratlos und weiß echt nicht, wie es weitergehen soll...

  • 420€ warm (würde bei ALG II voll gezahlt werden, da die Wohnungspreise in meiner Stadt recht hoch sind).
    Ich verstehe nicht, warum beim Wohngeld, die zuberücksichtigende Miete wesentlich niedrigerer angesetzt wird als bei ALG II.


    Wenn wir schon dabe sind, die Entfernung zur Ausbildungsstätte beträgt 41km einfach - mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht zuerreichen.


    Da kommt schon einiges zusammen, bis jetzt hab ich alles vorgestreckt, hab mein Erspartes verbraucht.

  • So wie es aussieht, bleibt dir in erster Linie das Wohngeld. Daneben aber solltes du natürlich GEZ-Befreiung beantragen, die du definitiv auch erhälst und die Zuzahlungsbefreiung krankenkassenmäßig. Damit brauchst du nicht mehr diese quartalsweise anfallenden 10 Euro bezahlen, keine 5 Euro pro Verordnung und auch keine 10 Euro / je Tag Krankenhausaufenthalt. Im Übrigen: Hast du es mal mit einem Bildungskredit-Antrag versucht? Aber damit kenne ich mich nicht aus, jedoch gibt es in der obersten Menueleiste hier im Forum einen Unterpunkt "Bafög" (trifft auf dich nicht zu) und auch "Sonstige Sozialleistungen". Es gibt unterschiedliche Arten von Bildungskrediten. Vielleicht hilft dir das weiter.

  • Danke für die Hinweise, aber damit kann ich auch keine Rechnungen bezahlen.
    Dass ich meine Ausbildung komplett selbst, mit einem zinsbelasteten Kredit finanzieren soll, sehe ich nicht ein.
    Wenn der Staat so kurzsichtig ist und Menschen, die sich qualifizieren wollen, nicht unterstützt, dann soll er eben die Rechnung dafür kassieren und mich als arbeitsloser komplett sponsoren.
    Der Witz bei der Sache ist, sofern ich den Mitarbeiter der ARGE richtig verstanden habe, wenn ich jetzt als Aushilfe in meinem Betrieb tätig wäre, würde ich die ergänzenden ALG II Leistungen erhalten - schon makaber?!


    EDIT: Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass ich ein Verbundstudium absolviere und ich im ersten Jahr kein BAföG erhalte, da ich ausschließlich im Betrieb tätig bin. Zusammen mit dem BAföG hätte ich innerhalb von 5 Jahren 15.000€ Schulden gemacht.
    Wenn sich nichts anderes ergeben sollte, werde ich mein Verbundstudium abbrechen, ein Jahr arbeitslos sein und dann ganz normal studieren.

  • Aber wo soll das Problem sein, wenn ich jetzt einen anderen Beruf erlernen möchte?
    Wie bereits oben erwähnt, würde ich theoretisch die von mir benötigten Gelder bekommen, wenn ich als Aushilfe in meinem Betrieb für denselben Lohn arbeiten würde.