An die
xxx
Ort,den...
Widerruf der Verzichtserklärung vom...
BG Nummer:xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich die ihnen gegenüber
getätigte Einverständniserklärung vom ...
nach § 46 I SGB I
mit Wirkung für die Zukunft.
Mit meinem laufenden Bezug von SGB II
Leistungen wird das Darlehen der Kaution in
Höhe von ...€ für die Wohnung xxx (Vermieter:
xxx) aufgerechnet.
Eine Aufrechnung zur Tilgung eines Darlehens
ist nur dann Zulässig, wenn es für einen
Bedarf gewährt wurde, der der Regelleistung
nach §20 l SGB ll zuzurechnen ist. In anderen
Fällen, in denen ein Darlehen zurückgezahlt
werden muss, ist eine Aufrechnung nicht
zulässig.
Die Rückzahlung eines Darlehens für eine
Mietkaution i.S.d. §22 lll SGB ll ist somit
erst nach Beendigung des ALG 2 Bezuges fällig
(Eicher/Spellbrink, SGB ll, RdNr. 92a).
Unzulässig ist ebenfalls die Kostenübernahme
eines Darlehens nach §23 l SGB ll mit
sofortiger Tilgung
(SG Lüneburg vom 16.06.2005-S25 AS251/05 ER;
HessLSG vom 19.06.2006- L 7 AS 150/06 ER; LSG
Baden Württemberg vom 06.09.2006-L 13
AS3108/06 ER-B).
Mit freundlichem Gruss