Hallo,
wir sind zwei Erwachsene und 1 Kind und wohnen derzeit in einer 65qm Wohnung.
Möchten aber evt. umziehen in eine Wohnung die näher an der Schule unseres Kindes ist, diese hat aber 80,39qm.
Muß ich vorher um Erlaubnis fragen bei der ARGE und ist diese Wohnung evt. zu groß für uns ?
Die Miete liegt bei der neuen Wohnung allerdings 10,-€ unter unserer jetztigen Wohnung.
LG
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ihr solltet euch auf jeden fall eine umzugsgenehmigung einholen..
ich würde sagen, da die miete niedriger, wie die bisherige ist, habt ihr vl glück, wegen der größe..drücke die daumen..
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Ja, da hat BineNRW Recht, denn von der Größe her gesehen liegt die angedachte Wohnung schon nicht mehr innerhalb der zulässigen Grenzen; da dürftet ihr zu Dritt nur 75 qm anmieten. Aber wie gesagt, da die Miete sogar noch geringer ist,sieht es gut aus.
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Danke für die Antwort, Werd mich mal im Amt erkundigen.
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