Hallo zusammen,
ich hätte da ein Problem und hoffe noch dass man mir in dieser Sache helfen kann.
Es geht um Folgendes:
Ich, 25 Jahre, wohnte bis vor meinem 25. Lebensjahr in einer BG (Mutter).
Nun (nach meinem Geburtstag) soll ich nochmal alles ausfüllen und nach dem Abgleich mit dem Steueramt... habe ich im Jahr 2008 Zinsen in Höhe von XXX Euro bekommen. Was ja voll korrekt ist.
Diese Zinsen sind ausschließlich das Resultat einer Schmerzensgeldzahlung nach einem schweren Motorradunfall.
Nun möchte man mir diese Zinsen anrechnen... was in meinen Augen wirklich schon Zweifel an unserem Rechts- und Sozialsystem mit sich bringen würde.
Man erleidet Leid, muss neu Laufen lernen und 2,5 Monate in ne Pfanne... bekommt eine Schmerzensgeldzahlung weil man diese Anlegen möchte (Sogar der Rat des Rechtsanwaltes) für die spätere Zeit und nun wird dieses abgezogen...
Nun habe ich das Urteil Aktenzeichen: S 23 AS 2/08 gefunden und dieses besagt:
"1. Eine aufgrund Abfindungsvergleich erfolgte Schmerzensgeldzahlung zum Ausgleich eines
Unfallschadens, die vor der Beantragung von Leistungen nach SGB 2 zugeflossen ist, stellt
Vermögen iS des § 12 Abs 1 SGB 2 dar, dessen Verwertung jedoch eine besondere Härte nach
§ 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 darstellen würde. Wäre das Schmerzensgeld nach Antragstellung
zugeflossen, so wäre es auch als Einkommen durch Nichtberücksichtigung gem § 11 Abs 3 Nr 2
SGB 2 privilegiert. (Rn.18)
2. Nach Antragstellung zugeflossene Kapitalzinsen aus dem Schmerzensgeld sind ebenfalls
gem § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2 von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen. (Rn.17) "
Die Langfassung aus Juris.de spare ich mir mal...
Damit bin ich zur ARGE und habe denen das so vorgelegt. Nun die Antwort "Dies müsse noch vor den Bundesgerichtshof".
- Okay... was heißt dass nun für mich wenn der Bescheid nun kommt?
- Muss ich dann Klagen und hoffen dass diese Klage zu Gunsten meiner Wenigkeit entschieden wird?
(Wovon ich mal ausgehe nachdem ich mir den Tatbestand zu obigen AZ durchgelesen habe).
- Wird dort "eh nichts" entschieden weil dass alles noch auf höherer Instanz entschieden wird und man somit auch "noch" nichts einziehen kann?
- Darf man nun dennoch meine Zinsen anrechnen und diese bekomme ich dann (wenn es so weit ist) wieder ausgezahlt?
- Oder gibt es bezüglich dieses Falles schon eine neue Entscheidung bzw. Neuigkeiten?
Was mich dabei etwas "stört" ist der Rattenschwanz der kommen wird auch in Bezug auf die Versicherungen, da diese wohl die Zinserträge mit bei ihren Beiträgen "einberechnen".
Nach dem Motto "Wenn jemand anlegt, schön, wenn nicht pech" und ma somit die Schmerzengeldhöhen zugunsten der Opfer anpassen müsste.
Ich würde mich wirklich freuen wenn man mir hilft oder mir Quellen o.ä. nennt wo ich mich selber informieren könnte...
Vielen Dank im Voraus und herzlichste Grüße,
Daenni