Hallo Leute,
ich hätte eine Frage.
Hab heute meinen Bescheid bekommen, der so auch bewilligt wurde!
Ich lebe alleine in einer Wohnung. Meine Eltern haben mir am 2. Oktober Geld überwiesen!
Die Arge teilt mir mit, es handelt sich um eine Unterhaltszahlung § 11 SGB ll also ergibt sich erst eine Bedürftigkeit ab 1.11. 2009. Das ist ein Witz oder.......ich verfüge über kein Vermögen, oder sonstwas.....
Danke für eure Antworten!
chrissl
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ach ja ich bin übrigens über 25.....
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Ich denke mal, dass es hier nach dem Zuflussprinzip geht. Hast du am 2.10. Geld gekriegt, wird die ARGE denken (nicht immer zu unrecht) dass du davon den Oktober bestreitest. Das ist nur legitim.
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Hat denn da ein Widerspruch Sinn? Wie sollte ich ihn begründen? Vielleicht damit das es eigentlich für September gewesen wäre?
Danke für eure Antworten! -
ein schreiben deiner eltern, das dieses zweckgebunden und nur geliehen ist würde evtl. helfen, damit es nicht angerechnet wird
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sowas hab ich schon abgegeben! Allerdings mit dem Inhalt das meine Eltern mich zukünftig nicht mehr unterstützen können! Kann es sein das dieser Sachverhalt rechtlich nicht 100% ig klar ist?
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Na wenn du das so angibst geht die ARGE natürlich davon aus das die Summe die du von deinen Eltern bekommen hast kein Darlehen war sondern eine finanzielle Unterstützung und dann kannst du nicht gleichzeitig Leistung beziehen.
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Nur zu dem Zeitpunkt war mein Konto schon überzogen und ich konnte die Miete nicht mehr bezahlen! Wenn es so bleibt bin ich an jedem Monatsende mit knapp 1000€ in den Miesen! Was das alleine an Zinsen kostet! Meint ihr nicht ich könne es so darlegen das es sich um eine Unterstützung für September handelt?
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Du hast der ARGE ja schon deine Sicht schriftlich mitgeteilt und von daher denke ich werden sie etwas anderes nicht akzeptieren.Du kannst es dir ja nicht so lange hin und herdrehen bis es nun endlich passt.Die Überziehung deines Kontos hast du ja sicher selbst verschuldet.Wenn deine Eltern dir die Überziehung bezahlen damit du wenigstens nicht jeden Monat Zinsen zahlen mußt dann lass es dir als einmalige Unterstützung mit einem gebundenen Zweck bescheinigen.
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da steht nur drinn finanzielle Unterstützung. Eine Bank spricht doch auch von einer finanziellen Unterstützung durch einen Kredit. Natürlich muss ich meinen Eltern das Geld zurückzahlen! Ich werd trotzdem Einspruch dageden einlegen. Hab ich nicht gewusst das ich nur den Zusatz....meine Eltern können mich nicht mehr finanziell durch Kredite unterstützen....meint ihr das klappt?
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Schreib einfach, dass das Geld deiner Eltern prinzipiell nur geliehen war, und nicht - wie du oben in deiner Eingabe geschrieben hast -: Zitat: "Allerdings mit dem Inhalt das meine Eltern mich zukünftig nicht mehr unterstützen können!" Danach kannst du nur noch abwarten.
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