Krankengeld+hartzIV zu wenig

  • Hallo
    Ich bekomme regulär Kindergeld,hartz4,unterhaltsvorschuß und gehalt zusammen ca 1250-1300€


    Irgendwie ist hier alles wie verhext bei mir...
    Ich bekomme schon lange Hartz4 aber habe immer soviel wie ich als alleinerziehend arbeiten kann auch gearbeitet. Nun bin ich seit Juni 09 krank 6Wochen habe ich noch Gehaltsfortzahlungen bekommen danach reines Krankengeld und weiterhin hartz4(ungekürzt) was dann in etwa monatlich 150-200€ weniger macht. nun war ich nach einer Op zur reha und dann habe ich eine Wiedereingliederung gemacht. Bekam ab da Übergangsgeld von der Knappschafft das gleich dem krankengeld ist. Aber die ARGE hat mir seit dem noch knapp 100€ vom Hartz4 abgezogen... ich komme nun auf knapp 1000€ monatlich wenn dann alles an geld ankommen würde. Ich bin nun seit 5 monaten krank. Ich bin doch nicht freiwillig krank.


    Ist das alles so rechtens ich kann es mir nicht vorstellen immerhin bin ich ja sowieso schon am limit und nun bekomm ich so weinig geld wo soll das noch hinführen...


    die Wiedereingliederung hat nicht geklappt und leider ist mein Arbeitgeber auch noch pleite dazu kommt das ich weiterhin krank bin ich aber mit dem Geld so nicht mehr lange auskomme bei mir stapeln sich die rechnungen...Ich bin mittlerweile kurz davor auf meine Gesundheit zu scheißen (sorry) um einfach wieder geld im Haus zu haben, aber richtig ist das doch auch nicht...


    Ich habe nun freitag einen termin ich hätte gern gewußt was mich erwartet und ob ich chancen habe das ich wenigsten etwas mehr geld bekomme.


    Irgendwie weiß ich nicht weiter kann mir jemand helfen...?????????

  • Hallo!


    Bei mir war das immer so, dass alles was ich mehr als den Regelsatz verdient habe, mir promt wieder abgezogen worden ist. Sodass einem nie mehr als das geblieben ist. Also muss der Nettoarbeitslohn deutlich über dem HartzIV - Satz liegen, damit mehr überbleibt. Dafür hast du dann keine Ansprüche mehr auf HartzIV.


    Wieviele Kinder hast du denn?


    Ich würd mir das vom Sachbearbeiter erklären lassen, wie sie auf die Berechnung kommen. Was da den Unterschied macht. Die machen auch Fehler.


    Oder gib das mal alles in den Rechner für Sozialhilfe ein.

  • Hallo,


    bei Krankengeld handelt es sich um eine Sozialleistung. Die Unterschiede ergeben sich deswegen, weil bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit Freibeträge gelten, die es bei der Zahlung von Sozialleistungen nicht gibt. Du kommst so nun also auf genau den Satz, den jeder Alg II-ler ohne Erwerbstätigkeit bekommt.
    Leider kann ich dir keine positivere Antwort geben.
    Na gut, nun ist jetzt auch der Freitag schon rum, und du hast das wahrscheinlich schon von deinem SB erfahren.


    Alles Gute und vor allem gute Besserung.
    LG, Jalale.