Wie solls weitergehn?

  • Hallo zusammen..


    ich lebe seit Januar 2009 von meinem Mann nach 25-jähriger Ehe getrennt. Noch lebe ich in unserem Haus, mit unserer gemeinsamen 20 jährigen Tochter (ausbildungssuchend).Mein Noch-Mann trägt die laufenden Kosten des Hauses und kauft Lebensmittel für uns ein. Weder ich noch meine Tochter verfügen über finanzielle Mittel, so dass wir trotz Trennung total von meinem Mann abhängig sind und um jeden Euro betteln müssen.
    Ich weiss nicht wie ich den Schritt in die Selbständigkeit schaffen soll. Ich bin 51 Jahre, Migränepatientin und auch nur eingeschränkt in der Lage arbeiten zu gehen. Würden wir vom Staat auch unterstützt werden, wenn wir hier im Haus weiterwohnen würden, oder müssten wir dazu ausziehen? Für einen Rat wäre ich Euch sehr dankbar. LG Karin

  • Da du selbst kein Einkommen hast müßtest du ALG2 beantragen für dich und deine Tochter.Du solltest einen Anwalt aufsuchen der dir dann dabei hilft z.B. Unterhalt von deinem Mann zu bekommen damit du selbst über das Geld bestimmen kannst und nicht von deinem Mann abhängig bist.Damit du mit dem Anwalt erstmal keine Kosten hast gehst du zum Amtsgericht und läßt dir einen Beratungsschein geben.Der kostet nur 10 Euro.Ob du in dem Haus bleiben kannst hängt denke ich auch von der Scheidung ab oder würde dein Mann dir das Haus überlassen?

  • Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse an dem Haus?


    zunächst herzlichen dank für die schnelle antwort. das haus läuft auf eheleute. beim anwalt war ich schon im januar als er ausgezogen ist. da er anfangs gedroht hat, sämtliche überstunden etc. einzuschränken, damit er auf ein möglichst niedriges nettoeinkommen kommt, und ich demnach dann nur wenig unterhalt bekommen würde, habe ich bisher auf seinen unterhalt verzichtet. ich dachte, es geht erstmal so und im guten. doch er taucht täglich hier auf und hat die absolute kontrolle über alles was wir tun. ich halte diesen zustand nicht länger aus. ich muss über jeden euro rechenschaft ablegen, und so stelle ich mir kein getrennt leben vor.

  • Da du selbst kein Einkommen hast müßtest du ALG2 beantragen für dich und deine Tochter.Du solltest einen Anwalt aufsuchen der dir dann dabei hilft z.B. Unterhalt von deinem Mann zu bekommen damit du selbst über das Geld bestimmen kannst und nicht von deinem Mann abhängig bist.Damit du mit dem Anwalt erstmal keine Kosten hast gehst du zum Amtsgericht und läßt dir einen Beratungsschein geben.Der kostet nur 10 Euro.Ob du in dem Haus bleiben kannst hängt denke ich auch von der Scheidung ab oder würde dein Mann dir das Haus überlassen?



    wenn er unterhalt an mich zahlen müsste, würde er das haus wohl nicht mehr halten können. also würde er es uns nur überlassen, wenn wir alles so weiterlaufen lassen würden wie bisher. aber dieses leben erträgt kein mensch.

  • Moin,


    stell auf jeden Fall erstmal einen Antrag auf ALG II, es ist doch korrekt, dass er ausgezogen ist, oder wohnt er noch im Haus?


    Auch dann geht das mit dem ALG II, zwar gibt es teilweise recht unterschiedliche "Auffassungen" zwischen einzelnen ARGEn, aber wenn er tatsächlich die Hauskosten und die Lebensmittel zahlt, dann könnte es schon knifflig werden. Es sollte also auf jeden Fall dafür Sorge getragen werden, dass das Getrenntleben auch faktisch besteht. Die Familiengerichte orientieren sich immer noch an "getrennt von Tisch und Bett" wobei das mit dem Bett nicht mehr so eng gesehen wird (jaja der moralischen Verfall der Gesellschaft ... ). Aber das mit dem Tisch ist äußerst heikel, damit ist die finanzielle Seite der Angelegenheit gemeint und so wie Du das schilderst könnte das Getrenntleben möglicherweise verneint werden.


    Praktischste Lösung ist, in eine andere Wohnung umzuziehen, das ist dann zwar ätzend mit dem Haus, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das war die beste Idee meines Lebens (auszuziehen meine ich, nicht ALG II zu beantragen).


    Solltest Du selbst gesundheitlich nicht in der Lage sein, mindestens 3 Stunden täglich eine normalen Beschäftigung nachzugehen, dann könnte Deine Tochter den Antrag stellen, da sie selbst mind. 15 Jahre alt und erwerbsfähig ist.


    Die ARGE selbst hat (auch aus rechtlichen Erwägungen) ein Interesse daran, so wenig wie möglich zu zahlen, wird also auch darauf drängen, dass der Unterhalt (Trennungsunterhalt, die Tochter wird nur einen Unterhaltsanspruch über das 18. Lebensjahr haben, wenn sie eine Ausbildung macht) gezahlt wird.
    Oder wie in Deinem Fall, dass der Nochehemann Unterhaltsleistungen insoweit erbringt, dass er die Unterkunftskosten sicherstellt. Da ich aber keine Ahnung habe, wie hoch die laufenden Kosten sind, was die örtliche ARGE an Unterkunftskosten anerkennt und was er verdient etc. kann ich da nur spekulieren, ob der ARGE das so ausreicht und die die Regelleistungen ohne Unterkunftskosten erbringen.
    Rechtlich gesehen könnte eine Durchsetzung des Unterhaltes nach hinten losgehen, der rechtliche Unterhaltsanspruch könnte geringer sein, als die auf Dich und Deine Tochter entfallenden anteiligen Unterkunftskosten. Könnte also sein, die ARGE wäre sogar an einer Aufrechterhaltung des status quo interessiert.


    Alles in allem ein schöner Leistungsfall, der den Sachbearbeiter in den Wahnsinn treiben könnte, fehlt bloß noch, dass ein Teil des Hauses auch noch vermietet wird.


    Wenn das alles nichts für Dich ist, dann versuch es doch mal bei der Wohngeldstelle, ein Antrag auf Lastenzuschuss (so er noch nicht gestellt ist) könnte für zusätzlich Einnahmen auf Deiner Seite sorgen, er muss das ja nicht unbedingt wissen.


    Eine Beratung vor Ort bei der ARGE würde ich auf jeden Fall empfehlen, ggf. auch bei der Wohngeldstelle. Solltes Du eine Auszug aus dem Haus in Betracht ziehen ist es ohnehin unerlässlich, sich vorab zu informieren (Mietsicherheit, Miethöchstgrenzen, Umzugskosten etc.).

  • ach du lieber gott, ist das kompliziert.


    ich denke das haus würde im falle meines auszugs verkauft werden, und da es auf "eheleute" läuft, würde die restschuld abgezogen, und der übriggebliebene erlös durch zwei geteilt werden.


    aber bis dahin muss ich ja irgendwo unterkommen.


    ich denke, dass ich 3 stunden täglich hinbekommen könnte, wenn mich nicht gerade der hammer-migräneanfall niederrafft.


    also würde ich für meine tochter und mich den antrag stellen, wohngeld beantragen und der unterhalt, der mein mann verpflichtet wäre zu zahlen würde auf die leistungen angerechnet werden?


    ich habe so massive existenzängste, dass ich immer abwäge womit ich nun besser bedient bin. mit hartz IV oder einem leben in abhängigkeit : /


    beides fast pott wie deckel..dafür hab ich mir 25 jahre lang als hausfrau und mutter den allerwertesten aufgerissen.

  • So kompliziert ist das gar nicht :D Ist es doch, nur ist man nicht ganz bei der Sache, wenn die Dinge aus dem Ruder laufen. Wir stellen fest : Jeder hat ein halbes Haus, du wohnst drin, zahlst aber nichts dafür, erstmal kein Anspruch auf Mietzuschuß, erstmal.
    Du bleibst wohnen, eine selbtsgenutzte Immobilie ist nach dem SGB 2 kein Vermögen, was man verwerten muß, darf nicht zu groß sein, nach altem Recht.
    Du bekommst Unterhalt, von dem Unterhalt zahlst du Miete an deinen Ex, hebt sich im Grunde wahrscheinlich auf, die Miete zahlt aber (wahrscheinlich) die Arge, ist halt ein Rechenexempel.
    Also so ungefähr wird es laufen, Antrag stellen und die "Experten" von der Arge werden schon was passendes finden, auf alle Fälle hast du dann schon mal eine Grundlage was Sache ist.:cool:

  • catweezelchen du machst mich fertig *lach


    also wäre es doch sinnvoller das haus zu verkaufen. er zahlt unterhalt und ich zahle ihm daraus die miete zurück? dann kann er ihn doch gleich behalten. es wurde vom anwalt ausgerechnet, dass er 3/7 zu zahlen hat. das wären bei seinem nettoverdienst um die 1000 euro. bei diesem betrag hat meine tochter ihren unterhaltsanspruch aber noch nicht geltend gemacht. wird sie wahrscheinlich auch nicht tun, weil sie eh zwischen zwei stühlen steht.


    na dann machen wir doch mal einen termin bei er arge..



    du hast was gut bei mir..lieben dank :)

  • Bitte bedenke bei allem, dass du nach einem eventuellem Verkauf, oder aber auch in dem Fall, dass die Arge den Verkauf irgendwie im Visier haben könnte, keine Leistungen der Arge erhälst solange, bis du dein "Vermögen", das durch den Verkauf dann entstanden ist, verbraucht hast. Hierbei wird/würde dir auch vorgerechnet werden, wie lange du davon zu leben hast. Das ist der eine Fall - und der andere, wie vorerwähnt wäre, dass die Arge davon ausgeht, dass ihr demnächst verkauft. Dann erhälst du zunächst alles nur auf Darlehensbasis.


    Wenn das Haus den gesetzlichen Gegebenheiten an Größe entspricht, die Eigentum haben darf, wenn man darin selbst wohnt, würde ich definitiv nicht verkaufen und ausziehen. Solltest du aufgrund deiner Erkrankung keine 3 Stunden mehr arbeiten können, erhälst du eh alles nur noch auf Darlehensbasis; das ist nicht anzustreben.

  • Also ganz offen: Du solltest nicht erwähnen, dass du "dauerhaft" krank, also berufsunfähig bist. Denn dann erhälst du definitiv alles ausschließlich auf Darlehensbasis und auch die zulässigen Vermögensfreigrenzen sind geringer. Das heißt komkret, dass du kein Auto besitzen dürftest und auch das "zulässige" Sparvermögen darf nicht so "hoch" sein, wie im Falle von H IV-Bezug. Du erhieltest dann nämlich soilaleistungen nach dem SGB XII. Da ist einiges anderes geregelt. Wichtig fänd ich auch: Wenn du Leistungen nur auf Darlehensbasis erhälst, die zurückgezahlt werden müssen und eigentlich aufgrund deiner nicht mehr möglichen Erwerbsfähigkeit keine Möglichkeit haben wirst, zurückzuzahlen, wird dies späer von deiner Tochter gefordert bzw. dein dann restliches Vermögen (zum Beispiel Haushälfte) wird verwertet zur Darlehensbegleichung und der Rest, falls überhaupt noch vorhanden, wäre dann nur noch das, was du deiner Tochter hinterläßt.

  • Hallo,


    ich möchte auch noch ganz kurz hierzu was sagen.
    Eventuell haben meine Vorschreiber das überlesen, aber du hast doch geschrieben, dass dir ca. 1000 € Unterhalt zusteht. Deiner Tochter steht auch zusätzlich noch was zu. Dann werdet ihr langfristig kein ALG II bekommen. Auch für den Fall, dass deine Tochter ihren Papa nicht finanziell belasten möchte, der ARGE ist das egal, die werden verlangen, dass der Unterhaltsanspruch errechnet wird und den dann zugrunde legen.
    Gehe trotzdem zur ARGE und beantrage ALG II auf Darlehensbasis, momentan bekommst du ja noch keinen Unterhalt.
    Das mit dem Haus ist dann natürlich problematisch. Wenn ihr das nicht verkaufen wollt und du mit der Tochter da weiter wohnen bleibst, wird dein Mann natürlich nicht den vollen Unterhalt zahlen müssen.


    Ich sehe Wohngeld als gute Alternative.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Ja klar, er zahlt derzeit 1000 € Unterhalt; doch ob die Karin0305 rein rechnerisch wirklich zustehen, ist nicht sicher - und ihr Mann hat ja (wie sie schreibt), auch schon angedeutet, diesen Betrag durch Weniger-Arbeit zu reduzieren. Und wer weiß, wann er das wirklich tut; ich kann mir nicht vorstellen, dass er diese 1000 €, die er gerade zahlt, für alle Zeit als Ausgabe im Kopf hat. Mal abgesehen davon, dass es für Karin0305 derzeit ohne anwaltliche Auseinandersetzung momentan so, wie jetzt gehandhabt, ganz gut läuft, wäre eine konkrete schriftliche Regelung, Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung (wie auch immer) langfristig vermutlich besser, damit sie zur Ruhe kommen kann und weiß, woran sie ist.


    Was ich nur nicht verstehe ist der Satz: "Wenn er Unterhalt zahlen müßte, könnten wir das Haus nicht mehr halten ..." (karins Eingabe 4.11. um 17:09)