Hallo,
ich weis, dass ich Anspruch auf einen Gründungszuschuss bei beginnender Selbstständigkeit als ALG1 Empfänger habe.
Wie aber verhält sich dies bei zusätzlichem Erhalt von ALG 2 aufgrund des geringen Betrages meines Arbeitslosengeldes?
Steht mir dennoch der Gründungszuschuss zu oder wird er mir aufgrund des zusätzlichen ALG 2 versagt?
Kann mir jemand bei dieser Sache weiterhelfen?
Vielen Dank!