Hallo@all,
ich ziehe wahrscheinlich zum nächsten 01.in eine Wohnung die mit Nachtspeicheröfen beheitzt wird,diese laufen ja über Strom.Werden diese Kosten von der ARGe übernommen?
LG Gaby43
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Moin moin
Ja es werden die Tatsächlichen Kosten der Heizung übernommen, das heißt wenn du einen Brief deines Strom Versorgers bekommst mach ein kopie und reiche das dem Amt ein damit die das berücksichtigen.
lg
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wie verhält es sich dann aber mit den "normalen" stromkosten, die ja meist vom selben anbieter auch gefordert werden, wie ziehen die das ab ?..das wäre mal meine frage dazu..
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Die normalen Stromkosten bekommst du nicht von der ARGE sondern nur das was du für die Heizung brauchst.
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Die normalen Stromkosten bekommst du nicht von der ARGE sondern nur das was du für die Heizung brauchst.
ja, das weis ich ja, is ja auch richtig so.....
mir geht es darum, wir werden auch nachtspeicheröfen haben, aber von dem anbieter erhalten wir auch die rechnung/den abschlag für den mtl. strom, wie berechnet dann die arge diese zwei dinge, so das ich weis, was ich einmal an normalem und einmal an nachtspeicherheizung habe?..das is alles etwas verwirrend..ich weis..aber vl versteht es ja jemand.. -
Wenn das alles über einen Zähler läuft wird die ARGE sicher eine pauschale Summe nehmen denn anders geht es ja dann gar nicht.
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Hallo,
wenn das nicht getrennt ausgeworfen wird oder nicht eindeutig aus dem Schreiben des Stromanbieters hervorgeht, dann lass Dir das von denen nochmal bescheinigen. Letztlich muss der Stromanbieter auf die Gesamtsumme irgendwie kommen, die werden das doch hoffentlich nicht mit einer Kristallkugel ermitteln ....
Schön wäre auch, wenn die Wohnung über zwei getrennte Zähler verfügt, dann ist die Zuordnung klar und später auch für Dich die Abrechnung nachvollziehbar, bei der Ablesung durch die Firma würde ich mir schon die beiden Zahlerstände aufschreiben und absignieren lassen. Murphys Gesetz gilt universal, also auch bei solchen Abrechnungen. Im Zweifelsfall könnte die ARGE es Dir überlassen, den Nachweis zu führen was bei den Abschlägen als Heizkosten zu berücksichtigen bei der Abrechnung auf Heizkosten oder Hausstrom entfällt.
Also auf jeden Fall vorausschauende Vorsicht walten lassen!
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ich danke euch, für die info´s..
ich werd mir das nächste woche mal genau anschauen, wenn wir die übergabe machen und vorab schonmal mit den stadtwerken telefonieren..werde dann hier davon berichten..vl helfen die infos auch anderen..
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