Durch Ausbildung weniger Lebensunterh. als Hartz4

  • Hallo, hoffe mir kann jemand einen Hinweis geben. Seit 1.10 bin ich glücklicher Azubi und habe leider dadurch auch ziemlich Probleme bekommen.
    Ich habe letzte Woche das Einkommen aus der BAB bekommen, rückwirkend für den Monat Oktober. Das Einkommen von 120€ kann gerade meine Lebensmittel sichern. Kindergeld bekomme ich, dank der Herren um Merkel, nicht mehr (zu alt)
    Mein Lohn deckt die kompletten Fixkosten (Wohnung, Versicherung, Strom, Telefon). Für Kleidung, Fahrkarte und jegliche Freizeitbetätigungen beleibt nix übrig. Ich bekomme zurzeit wesentlich weniger als ein Harz4 Empfänger...


    Mach mir jetzt Sorgen, wie das jetzt weiter geht?! Gibt es außer Wohngeld weitere Zuschüsse die man beantragen kann? Kann ich Halbwaisenrente beantragen auch wenn der Vater nicht auffindbar ist und wohlmöglich im Ausland wohnt?

  • Du hast nicht geschrieben, wie alt du bist, aber neben dem Ausbildungsentgelt kannst du, wie du es selbst ja schon schreibst, Wohngeld beantragen und beispielsweise auch Befreiung von der Zuzahlung betreffend Krankenkassengebühren, wie beispielsweise diese quartalsmäßig anfallende Gebühr, die Zuzahlung bei der Verordnung von Medikamenten und so weiter. Natürlich kannst du auch die Befreiung von den GEZ-Gebühren in Anspruch nehmen, denke ich. Was deine Halbwaisenrente betrifft, solltest du dich bei der zuständigen Behörde richtig eingehend informieren; Dein Vater müßte wohl schon für tot erklärt worden sein, damit du Waisenrente erhalten kannst; ein Auslandsaufenthalt oder nicht auffindbar sein werden nicht ausreichen.

  • Du hast nicht geschrieben, wie alt du bist,


    Geboren mitte April 1983. Mir wurde erklärt das ab dem 1.1.1983 nur noch bis 25 gezahlt wird


    Zitat

    ...Wohngeld beantragen und beispielsweise auch Befreiung von der Zuzahlung betreffend Krankenkassengebühren, wie beispielsweise diese quartalsmäßig anfallende Gebühr, die Zuzahlung bei der Verordnung von Medikamenten und so weiter. Natürlich kannst du auch die Befreiung von den GEZ-Gebühren in Anspruch nehmen, denke ich.


    Vielen Dank für die Info. Muss ich mich mal schlau machen, wo ich das beantragen kann. Wohngeld wird doch beim Wohnungsamt beantragt?! Die Befreiung der Krankenkassengebühren, beim Arbeitsamt 1?!


    Zitat

    Was deine Halbwaisenrente betrifft, solltest du dich bei der zuständigen Behörde richtig eingehend informieren; Dein Vater müßte wohl schon für tot erklärt worden sein, damit du Waisenrente erhalten kannst; ein Auslandsaufenthalt oder nicht auffindbar sein werden nicht ausreichen.


    Ok, danke. Der Deutsche Rentenversicherungs Bund ist dafür zuständig. Wird wohl ein großes Unterfangen, da ich weder das Geburtsdatum, noch den letzten Aufenthaltsort meines Vaters kenne. Habe auch keinen Kontakt zu meiner Mutter oder Verwandten...

  • Also das Wohngeld beantragst du bei der für dich örtlich zuständigen Wohngeldstelle; da mußt`e dich halt ein bisschen durchfragen hinsichtlich der Adresse oder so. Bedenke bei allem, dass du erst genau ab dem Tage deiner Antragseinreichung Wohngeld erhälst. Wenn du also jetzt noch viel Zeit vertust bis zum Erhalt des Formulars und dann noch mal mit dem Ausfüllen, geht dir das verloren. Wenn du den Antrag vorliegen hast, unterschreibe ihn, fülle das aus, was du sofort ausfüllen kannst anhand deiner Unterlagen und gib ihn schon mal ab. Dasjenige, was noch fehlt, reichst du nach; das ist nämlich kein Problem. So geht dir nicht (noch mehr) Zeit verloren.


    Das ist das Eine. Die Befreiung von der zuzahlung betreffend diese Krankenkassengebühren beantragst du bei deiner Krankenkasse. Das ist ein einfaches Telefonat, das du führst. Du erhälst dann ein Formular, das du ausfüllst; möglichst ganz schnell, weil das in dem Fall nämlich, also die Kasse betreffend, auch für das ganze Jahr rückwirkend gilt, so dass du eventuell sogar rückwirkende Erstattungen erhälst. Befreit ist man dann also nicht nur von der Quartalsgebühr, sondern auch betr. Zuzahlung bei Medikamenten, krankenhaustagegeldkosten, Fahrtkosten soweit erforderlich etc.


    Was deinen Vater betrifft, kann ich dir leider nichts weiter sagen oder raten.

  • Vielen Dank. Damit hast du mir schon sehr geholfen. Das Thema Halbweisenrente werde ich demnächst erforschen. Aber muss laut Sozialgesetzt der Mindestsatz von 345€ für den eigen Lebensunterhalt geleistet werden? Ich bekomme ja kein Kindergeld und habe nur noch knapp 250€ für den Lebensunterhalt. Hätte ich den dann nicht Anspruch auf ALG2, da ich ja unterm dem Lebensunterhalt bin?


    Eine kleine Verwirrung habe ich da noch. Wohngeldstelle?! Ist, dass das Wohnungsamt?! Ich habe vor langer Zeit gehört, das es das Wohnungsamt nicht mehr gibt. Muss ich zum Arbeitsamt oder Rathaus?

  • Du fragst bei dem für euren Ort zuständigen Amt nach, also entweder Gemeinde, wenn du ländlich wohnst, oder eben Bezirksamt, wenn du in der Stadt wohnst. Du fragst dich einfach durch zur Wohngeldstelle; das klappt schon. Arbeitsamt jedenfalls ist nicht zuständig, eher - wie du es nennst - das Rathaus, wenn es "das" bei euch ist. Irgendwer weiß immer weiter. Anspruch auf ALG 2 bekommt man nur, wenn man sich dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung stellt, also vermittelt werden kann und möchte. Das trifft auf einen Azubi nicht zu.

  • also halbwaisenrente kannst du bei der rentenanstalt nur beantragen wenn du eine sterbeurkunde oder vegleichbaren ersatz vorlegen kannst..sonst keine HWR..keine chance..
    wen du nicht weist wo es bei euch wohngeld zu beantragen gilt, dann ruf bei deiner arge an, die sagen dir das auch..oder bei deiner BAB stelle