Guten Tag,
meine Frau und ich werden uns trennen. Bis vor kurzem hatten wir eine kleine Firma, die meiner Frau gehörte und ich habe dort ohne Verdienst gearbeitet (das ist wohl zulässig), weil meine Frau für den Lebensunterhalt und alles andere gesorgt hat. Nun ist dieses Gewerbe abgemeldet und meine Frau ist Arbeitslos.
Wenn wir uns trennen und ich mich wieder arbeitssuchend melde (bin 63), hab ich dann Anspruch auf Hartz IV?
Meine Frau hat ebenfalls ein Haus, das aber auch noch hoch verschuldet ist.
Ich danke für Eure Antworten.
Heinz Peter
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Du hast Anspruch auf H IV; deine Frau hat vermutlich auch - je nach Größe des Hauses (also je nachdem, ob die Größe etc. in das zulässige Vermögen fallen bzw. dies nicht überschreiten) Anspruch auf H IV. Sollte es das zulässige Vermögen überschreiten, hat sie Anspruch auf H IV zumindest auf Darlehensbasis unter bestimmten Auflagen. Dasselbe gilt unter Umständen auch für das von dir zu beantragende H IV. Bei allem wird nämlich natürlich auch geprüft, ob ggf. (in diesem Fall deine Frau) für dich unterhaltsverpflichtet ist. Einkommensmäßig ist das ja nun nicht der Fall, was aber das Vermögen betrifft, vermag ich das nicht zu beurteilen. Sollte rechtlich gesehen alles deiner Frau gehören, hat sich dieses Thema erledigt, und auch dann, wenn es einen entsprechenden früheren Ehevertrag gibt. Solltet ihr Zugewinngemeinschaft gehabt haben (also den gesetzlichen "normalen" Stand), könnte das Amt "nerven".
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Danke für die Antwort, jetzt bin ich schon mal etwas weiter.
Ja, das Haus gehört ihr, also ist auf ihren Namen im Grudbuch eingetragen....die Schulden aber auch.
WAs meinst Du/Sie mit dann könnte das Amt nerven?Wir möchten uns friedlich trennen, ich will nicht mehr, als das was mir zusteht. Ich möchte ihr auch keine STeine in den Weg legen.
Gibt es so etwas wie eine Beratung, bevor man Hartz IV beantragt?
LG
Heinz Peter -
In dem Ort deines Vertrauens gibt es sicherlich Al-Selbsthilfen, nur, erwarte nicht so viel, die können auch nicht alles wissen, dein Fall ist halt zu kompliziert.
Grob gerechnet bekommst du nach Auszug die Regelleistung und Miete, wenn das Haus ihr gehört, kann sie ja drin wohnen bleiben, nach aktueller Rechtsspechung sollte sie angemessen groß sein. Man müßte jetzt Einzelheiten wissen, um zu ermitteln, ob sie ebenfalls Regelleistung bekommt oder als Darlehen. -
Danke für die Antwort.
Mein Problem ist, ich möchte nicht, das sie gezwungen wird das Haus zu verkaufen, um mir Unterhalt zu bezahlen. Unsere Ehe ist zwar hin, aber ich möchte eine vernünftige Trennung und keinen "Rosenkrieg".
O.k. ich werde mal versuchen, eine Selbsthilfe zu finden , bzw. Beratung beim Amt zu erhalten.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.
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