Ist Invaliditätskapital der Unfallversicherung anrechenbares Einkommen

  • Hallo zusammen


    ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vor ca. 1,5 Jahren hatte ich einen Unfall, der bei mir einen bleibenden Schaden hinterlässt. Ich bekam vor kurzem daraufhin das Invaliditätskapital der Unfallversicherung, die ich schon seit fast 20 Jahren habe und nie gekündigt habe, ausgezahlt.


    Die ARGE sieht das nun als anrechenbares Einkommen und hat jetzt wohl deshalb die Zahlungen eingestellt.


    Aber hier steht unter "Anrechenbares Einkommen": Gleichfalls nicht angerechnet werden Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu, nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind.


    Ist das Invaliditätskapital nun anrechenbar oder nicht? :confused: Es ist doch wie eine Entschädigung, die mir für einen körperlichen Schaden gezahlt wurde. Ich wollte das Geld für eine neue Existenz verwenden, um endlich aus dem Hartz IV Quark herauszukommen. Wird wohl nicht ohne Kampf gehen. :mad:.


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Utili