Wie lange wird gezahlt!

  • Halli Hallo!


    Ich hab folgendes Problem.Das Jobcenter fordert von mir Geld zurück von Sept.06:eek:!War davor Arbeitslos und bekam Hartz 4 und habe zum 1.9.06 eine Anstellung gefunden und bin der meinung,da Hartz 4 ja im voraus gezahlt wird,das mir das Geld zusteht weil ich zum 1.10.06 erst mein erstes Gehalt bekam.Wenn dies stimmen sollte,weiß jemand einen Paragraphen oder hat ein Urteil zur Hand?Danke....:D

  • das zuflussprinzip ist entscheident. wenn das erste gehalt noch im september 06(aöso bis 30.09.) aufs Konto eingegangen ist, so hat die Arge recht. Ob aber nach 3 Jahren derartige forderungen gerechtfertigt sind steht auf einem anderen blatt papier.

  • Die Forderungen sind leider gerechtfertig. Irgendwo im SGB X müsste das geregelt sein (genauer Paragraph fällt mir grad nicht ein). Eine Frist beginnt bei denen erst dann, wenn sie den Fehler entdecken. Ich glaub dann haben die 3 Jahre Zeit das einzufordern (korrigiert mich, wenn der Zeitraum falsch ist). Das heisst, wenn sie das letzte Woche durchgegangen sind, können die das noch lange einfordern.


    Wie Danielo schon schrieb kommt es auf den Zeitpunkt an, wann das Geld eingegangen ist. Kam es wirklich erst am 1.10. oder vielleicht sogar erst am 31.10. dann musst du es nicht zurückzahlen. Kam es am 30.9. hast du leider Pech gehabt.
    Kontoauszüge sollten die Frage klären.