Hallo,
erstmal kurz zu meiner Situation. Ich bin 25 Jahre und lebe derzeit mit meiner Tochter 2 Jahre in einer 1 Zimmer 30m² Eigentumswohnung. Nach langem Kampf hat mir das Jobcenter nun die Erlaubniss gegeben aus meiner Eigentumswohnung auszuziehen und diese zu vermieten. Mieteinnahmen werden mir dann angerechnet versteht sich. Jetzt ist meine Frage wie läuft es jetzt für mich ab. Wie groß bzw teuer darf die neue Wohnung sein??? Wird die Kaution der Wohnung übernommen??? (Habe hier einiges von Darlehen gelesen was heißt das genau für mich?) Wenn ich eine Wohnung gefunden habe muss ich das erst absegnen lassen wenn alle Vorgaben passen oder kann ich den Mietvertrag unterschreiben? Falls ich es absegnen muss wie lange darf sich das Amt da Zeit lassen zu entscheiden? Und meine letzte Frage ist werden mir Umzugskosten und Erstaustattung bewilligt? Erstaustattung nur begrenzt also eigentlich brauch ich nur eine Couch und ein Regal eventuell noch einen Tisch eben eine Wohnzimmereinrichtung da ich ja in meiner jetzigen Wohnung kein Wohnzimmer hatte.
Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten
LG
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Wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf müßtest du in deiner ARGE erfragen.Wenn die ARGE den Umzug genehmigt hat dann kannst du auch die Umzugskosten beantragen.Lass dir die Wohnung vor dem Unterschreiben des Vetrages von der ARGE absegnen.Bei der Erstaustattung ist es so das du ja bereits eine Wohnung hattest und somit eigentlich keinen Anspruch hättest.Du solltest aber trotzdem versuchen und auch angeben das du einige Sachen nicht hast da die Wohnung ja sehr klein war.
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