Rückerstattung der Mnk bei Hartz 4

  • Hallo Ihr Lieben!


    Habe ein Frage zum Thema Mietnebenkostenabrechnung. Bekomme jetzt im Dezember meine Abrechnung. Bekomme auf jeden Fall einiges wieder. Leider bin ich seit August 2009 Hartz 4. Kann ich mein Geld behalten. Hat es schon einer geschafft. Habe wohl schon einiges gelsesn das es mir zusteht, aber funktioniert es wirklich.


    LG Yannibiene

  • Hallo da gebe ich Danielo recht, so war das auch bei meiner Steuerrückerstatung. Die haben das nach dem Zuflussprinzip entschieden. Somit wird dir das Geld komplett angerechnet auf das HartzIV und dieses um die Summe gekürtzt. Also nicht vorher ausgeben. Gruß Collins Sar

  • Guten Morgen,


    §22 Abs. 1 SGB II :Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.


    Das heißt, solltest du eine Rückzahlung erhalten erhältst du im folgenden Monat weniger Mietkosten.
    Die Gutschrift darf in diesem Sinne nicht als "Einkommen" (§ 11 SGB II) angerechnet werden.


    Sollten in der Gutschrift Kosten für z. B. Warmwasser mit enthalten sein, dürfen diese nicht Mietmindernd angerechnet werden, da Warmwasserkosten zu den Kosten für Haushaltsenergie zählen und in der Regelleistung enthalten sind.