Trennung mit dem Partner/ Alleinerziehend

  • Hallo


    Kann mir bitte jemand helfen?? weiß jemand eine antwort??
    Ich habe folgendes problem......ich und mein partner sind vor einem monat in eine größere wohnung gezogen, da wir gemeinsames 4 monate altes baby haben. Das hat aber nicht lange gehalten und wir haben uns vor eine woche getrennt.....jetzt dreht er totall durch und droht mir das er das recht hat das kind 2 mal in der woche zu sich zunehmen "ist still kind", jetzt meine frage, hat er das recht dazu? wir sind nicht verheiratet, er hat aber die vaterschaft anerkannt und was mach ich jetzt mit der wohnung? zu meinen eltern kann ich nicht ziehen, also muss in der wohnung wohnen bleiben....
    aber ich beziehe nur elterngeld von 250e auf 2 jahre und kindergeld von 164e, unterhalt fur das kind weigert sich mein expartner zu zahlen, die wohnung aber ist 500e warm monatlich, bekomm ich da eine finanziele hilfe von amt und welche?? Welche rechte hab ich als allein erziehende Mutter??


    ich danke euch sehr

  • Vor allem solltest du das recht haben in eine kleinere und günstigere Wohnung zu ziehen...


    danke, so hab ich es mir schon gedacht aber bis ich eine passende wohnung finde, werden die kosten dann kurzfristig übernommen.....ich kann ja schlecht auf der strasse wohnen, bis ich passende wohnung gefunden habe.

  • Hallo,


    also dringend mal zum Jugendamt gehen und das mit dem Unterhalt klären ... er kann ja nicht einfach nicht zahlen wollen ... dann kommt es zur Klage ... wenn er nicht zahlen kann, dann hilft dir das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ... desweiteren können die Dir auch in Bezug auf Umgangsrecht weiterhelfen.


    Das Jobcenter übernimmt erstmal kurzfristig die Kosten der derzeitigen Wohnung, wird Dich aber sicher dazu auffordern, dass Du Dir eine kleinere und günstigere Wohnung suchst ... ich glaube aber so ein halbes Jahr oder so können Dir die Zeit geben. Des Weiteren können sie dich auch unterstützen bei Kautionszahlungen, Umzugskosten, Renovierungskosten ... - frage beim jobCenter nach ... wenn ihr jetzt getrennt seit, dann zählst Du als Alleinerziehend und somit steht dir auch mehr zu ...


    Bei all dem Stress wünsche ich Dir viel Kraft und Glück mit den Behörden ...

  • Du solltest erstmal ALG2 beantragen.Das Elterngeld ist bis 150 Euro frei da du dies auf zwei Jahre beziehst.Unterhaltsvorschuß solltest du auch beantragen und wie du den Unterhalt notfalls einklagen kannst erfährst du dann auch im Jugendamt.Dein Ex hat sicher das Recht sein Kind zu sehen allerdings solltet ihr da eine ordentlichen Regelung treffen auch wenn er sich weigert Unterhalt zu zahlen.Auch dabei kann dir das Jugendamt helfen.Die Miete übernimmt dir die ARGE für sechs Monate dann müßtest du in eine kleinere und günstigere Wohnung ziehen oder du bleibst da wohnen und zahlst den rest selbst.