Bin ich Unterhaltspflichtig

  • Hallo,


    ich habe jetzt mehrere Stunden bereites im Netz gesucht aber nichts gefunden. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe leider immer nur was zum Thema Unterhaltspflicht im Scheidungsfall gefunden aber nicht zum Thema Unterhaltspflicht im Ehefall.
    Folgende Situation:


    Ich m(23) werde im Dezember meine Verlobte (23) heiraten. Ich verdiene derzeit rund 1100 netto und Sie 550 netto Ausbildungsvergütung.
    Durch die Heirat werde ich dann auf Steuerklasse 3 wechseln und sie auf die 5. Damit hat sie laut Nettolohnrechner.de einen Nettolohn von 460€ und ich von 1350€.
    Jetzt die Frage zählt sie somit laut Lohnpfändungstabelle als Unterhaltspflichtige Person? Also bin ich Ihr Unterhaltspflichtig. Denn ich habe mich überschuldet und mein Gehalt müsste dann bald gepfändet werden, da es sich nicht mehr abwenden lässt. Gleichzeitig muss man auch noch festhalten das sie von mir Schwanger ist und ca. im Juli entbinden wird. Dadurch bin ich ja dann automatisch beiden Unterhaltspflichtig oder, da sie ab Juni arbeitslos sein wird, da ihre Ausbldung endet.
    Es geht mir darum das wir halt derzeit ein Nettoeinkommen von 2000€ haben da sie noch Waisenrenten und Kindergeld bezieht, was mit der Heirat wegfallen würde. Wenn ich ihr nicht unterhaltspflichtig wäre würde das ein minus von mehreren hunderteuro bedeuten. Das würde zwar nichts mehr daran ändern das wir heiraten werden, aber man wüsste halt was auf einen zu kommt. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen auch wenn die Situation recht kompliziert ist. Vielen Dank im voraus

  • Sobald ihr verheiratet seid müßt ihr auch füreinander einstehen.Will heißen du für sie und sie für dich mit dem Einkommen.Wenn deine Freundin kein Einkommen mehr hat dann könntet ihr ALG2 beantragen als Aufstockung oder Wohngeld.Das Elterngeld ist bis 300 Euro anrechnungsfrei.Im Bezug auf deine Schulden und der bevorstehenden Pfändung solltest du dir eine Bescheinigung im Amtsgericht holen denn es gibt ja Freibeträge die euch bleiben müssen.wenn ihr verheiratet seid gilt dieser Freibetrag auch für deine Freundin und dann euer Kind.Bei deinem einkommen wird es da nichts zu pfänden geben.Im Vorfeld könntest du dies deinen Gläubigern gegenüber mal anführen und ihnen eine Ratenzahlung anbieten.Ist immer besser als eine Lohnpfändung.