Ich hoffe , ich bin hier *richtig* - wenn nicht , dann bitte verschieben .
Ich versuche mich kurz zu halten , hier die Fakten :
ich bin noch 24 Jahre alt , verh. , ein Kind ( 2 J. ) Habe nie eine Ausbildung gemacht , sondern gearbeitet . Seit Sommer leider arbeitslos ( ich bekomme ALG I , meine Frau und Kind einen geringen Anteil ALG II , daher bin ich in der Bedarfsgemeinschaft ) und nun möchte ich - per Bildungsgutschein - eine Ausbildung bei einem anerk. Träger machen .
Das Internet gibt mir verschiedene Auskünfte : einmal heißt es , dass der Bildungsgutschein eine *Kann-Leistung* ist , woanders steht , dass ein unter 25jähriger ohne Ausbildung einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat . Was stimmt ?
Habe mir eine Ausbildung ausgesucht , die der Träger ab März 2010 anbietet - bis dahin bin ich 25 Jahre alt . Gut oder schlecht ?
Gilt der Bildungsgutschein längstens drei Monate ? Darf er also noch gar nicht in diesem Jahr ausgestellt werden ? ( Habe übernächste Woche Termin bei meinem Fallmanager und wäre gerne g u t vorbereitet )
Kann jemand Ornung in meine Gedanken bringen ?
LG Cleo