ich wohne mit meinem freund und meinen 3 kids in eine bg.
jetzt haben wir in dieser bg sehr große probleme.
als erstes mein freund hat voriges jahr eine arbeit angenommen, leider nicht soviel verdient das er uns alle ernähren könnte mit diesem geld. also bekamen wir ergänzendes harz4.
so, aber in februar diesem jahres zahlte der arbeitgeber kein gehalt mehr. wie klagten dieses geld ein und bekamen in dieser zeit es geld von der arge. dort unterschrieb ich eine abtrittserklärung . das es geld direkt vom arbeitgeber an die arge geht. genauso stand ihm dann auch krankengeld zu. dies mußte ich auch an die arge abtreten. mir wurde aber gesagt das es restliche geld wir bekommen. so war das auch mit dem krankengeld.den rest bekamen wir. unser rechtsanwalt rechnete eine hohe summe aus.
und plötzlich ging alles sehr schnell,unser anwalt rechnete über 6800,- euro aus. das haben wir schriftlich.
der arbeitgeber zahlte dann an uns 2600,- euro. wir dachten schön das wäre dann unser geld. weil die arge ja meinte es restliche geld bekämen wir. aber die wahrheit sieht anders aus. was mache ich jetzt?
genauso bekam mein lebensgefährte algI den bescheid darüber haben wir auf der arge abgegeben bereits im august. jetzt zum november hin bekommen wir einen brief von der lieben arge wir sollen 2980,- zurückbezahlen, weil wir zuviel bezahltes geld bekommen haben. schön und jetzt? das ist nur es geld von algI da geht es noch nicht um die arbeit.
das mich hier bitte keiner falsch versteht , ich weiß mittlerweile das es naiv war zu glauben das dies unser geld war.bin auch bereit dies zurück zu bezahlen. aber große raten sind da nicht drin. bei einen personenhaushalt von 5 personen. vielleicht kann mir da jemand helfen.
dadurch wo mein lebensgefährte kein geld bekam sind viele rechnungen aufgebllieben, und von den 2600,- euro sind auch viele sachen bezahlt worden.habe mir nie auf der arge was zu schulden kommen lassen
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kann mir hier niemand einen rat geben?
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hallo lady 74,
vor allem sollte der "RA" Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, um Luft zu bekommen. Fordern Sie die ARGE in aller
Deutlichkeit auf, Sie genau aufzuklären. Das wäre Aufgabe ihres RA`s. Sollten alle Stricke reissen, wenden Sie sich an
RTL, Frau Helena Fürst, Anwältin der Armen. Am besten an Punkt 12.Bernie
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@ Lady 74
Nun mir ging es ähnlich, auch mir wurde vom ARBEITGEBER der Lohn nicht gezahlt und wie beschriebven tritt dann die ARGE ein. Zum Thema Rechtsanwalt, wie seit Ihr an den geraten ??? Als ALG II Bezieher steht zunächst mal Rechtsbeihilfe zu sofern keine eigene Rechtschutzversicherung besteht, somit muss man über das Gericht dann einen Beratungsgutschein beiholen und meist wird einem vom Rechtspfleger auch ein Fachanwalt genannt.
Wie kann ein Anwalt einen Rechtsanspruch von 6000€ ermittel ??? Doch eigentlich nur wenn es um einen Brutto-Lohnanspruch geht!? Eigentlich müsste einem schon dann klar sein das man dann Netto einen wesentlich kleineren Betrag erhält.
Irgendwie passt es auch nicht zusammen das von diesem Betrag der ARGBEITGEBER dann nur 2600€ ausgezahlt haben soll, denn eigentlich müsste ein etwas höherer Anspruch bestehen.
Für den Fall der Zahlungsermittlung (in meinem Fall das Arbeitsgericht) kann man dann der ARGE mitteilen das eine Summe X vom AG zu zahlen ist und dieser Betrag wird dann für den entsprechenden Überbrückungszeitraum verrechnet.
Somit kann es wohl kaum sein das die ARGE eine Rückforderung von 2980€ an Euch stellt es sei denn dort sitzt ein Sachbearbeiter der zu doof ist Brutto von Netto zu unterscheiden - sowas kenne ich eigentlich nur von polnischen Studenten, wenn man die fragt wieviel sie auf die Kralle verdienen quatschen die auch immer vom Bruttolohn - weil man da scheinbar kein Netto kennt.
Ich würde also mal auf der ARGE vorsprechen und notfalls nicht nur beim Sachbearbeiter sondern beim TEAMLEITER und genau nach diesem Umstand fragen. - Fakt ist das für den Zeitraum - in dem vom ARBEITGEBER ein Einkommen zufließen könnte ja kein voller ALG II Anspruch bestand sondern nach wie vor nur der Aufstockende Anspruch, also erscheint mir eine solche Rückforderung als unangemessen hoch, ich denke mal da zudem der zurück geforderte Betrag in etwa 2 Monatsleistungen mit Kinder nach ALG II beträgt aber der erhaltene Betrag NETTO dann doch wohl für 3 Monate zu sehen ist das hier jemand eine sehr schlechte Mathematik-Bildung besitzt.
Richtig ist allerdings das der von der ARGE zuviel gezahlte ALG II Anspruch der sich durch die Gehaltsnachzahlung ergibt in jedem Fall von Euch unberechtigt zu 100% vereinnahmt wurde, anteiligg ist daher der entsprechende Betrag auch der ARGE zurück zu zahlen, prinzipiell ohne Raten - schon wegen der Abtrittserklärung - aber sicherlich kann man auch in diesem Punkt dort bei einer persönlichen Vorsprache eine einvernehmliche Lösung erzielen! Notfalls das Ganze immer zur Niederschrift erklären die müssen dann beide Seiten gegenzeichnen und dann kann sich auch später niemand herausreden!
Gruss
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