Sie, 19 schwanger, er 21 - bräuchte Tipps

  • Hallo zusammen :)


    ich kenne mich nicht wirklich mit dem ALG2 aus und beantrage es auch nur ungerne. aber meine freundin ist schwanger geworden und wir wollen das kind auch zusammen bekommen.
    sie befindet sich im 3. lehrjahr (also noch bis Juni 2010) in ausbildung. ich habe keine abgeschlossene ausbildung und arbeite teilzeit mit einem geringen verdienst von 500-700€ brutto.
    derzeit ist sie in der 12 SSW, der geburtstermin ist am 14.05.10 - wir wollen beide zusammen ziehen, da ich mit meiner mutter (berufstätig mit geringem einkommen von ca 900euro netto) in einer 3 zimmer dhh auf 55qm² - wird also nicht reichen für kind und freundin dazu... bei meiner freundin sieht es ähnlich aus.
    wir wollen gerne zum januar zusammen ziehen, um das alles vor der geburt fertig zu haben und uns dann voll und ganz auf den rest konzentrieren wollen. da meine freundin ihre ausbildung bald abgeschlossen hat, werde ich wohl in die elternzeit gehen und sie arbeiten, da sie einen höheren verdienst haben wird.
    was genau kann ich denn nun beantragen und was muss ich dazu erfüllen? ich steige da überall nicht so richtig durch und würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt :)
    ich hoffe meine angaben reichen so weit, sonst einfach fragen :)



    eine wohnung haben wir auch schonmal besichtigt, die würde 510€ kalt +175 nebenkosten (inkl. heizkosten) kosten, hat 3 zimmer, und ca 80qm².
    wie genau müssten wir dort dann vorgehen um sachen finanziert zu bekommen? haben bisher ja nur unser "kinderzimmer" - wichtige sachen wie waschmaschine, kinderzimmer einrichtung für den/die kleine/n gar nicht.
    ebk könnte man in der wohnung übernehmen (kosten weiss ich nicht)


    würde mich über hilfe von euch freuen :)


    Lieben Gruß

  • Ihr seid beide noch unter 25 und somit bekommt ihr von der ARGE erstmal nichts.Deine Freundin würde eine eigene BG bilden wenn das Kind geboren ist.Dann kann sie auch ausziehen und Leistung beantragen.Ich glaube nicht das ihr eine Wohnung von 80 qm genehmigt bekommt denn einem Baby steht kein eigener Wohnraum zu da man davon ausgeht das dieses sich im Schlafzimmer der Eltern mit aufhält.

  • also würde nur meine freundin einen zuschuss erhalten oder bin ich, wenn wir zusammen wohnen, auch in der BG?
    müssen wir erst warten bis das kind geboren ist? ist ja auch irgendwie bescheuert, weil dann auch kaum zeit für sowas ist - würde das kind nicht ab der 13. ssw dazu zählen?
    kann man auch einen allgemeinen beratungstermin bei der arge machen? ohne schon was beantragen zu wollen


    wir beantragen es auch nur ungern, aber vorerst wird es wohl nicht anders funktionieren können - auf der suche nach einen besser bezahlten job bin ich ja schon - aber wie gesagt, sie würde nach ihrer ausbildung mehr geld verdienen als ich es wahrscheinlich könnte im moment

  • Ihr solltet euch vielleicht in der ARGE beraten lassen ob es jetzt schon möglich ist eine eigene Wohnung zu beziehen.Du würdest als Vater des Kindes dann mit zur BG gehören.Mir ist es nur so bekannt das auf grund des Alters deine Freundin ja jetzt nicht ausziehen dürfte da sie unter 25 ist bzw wenn sie auszieht dann alles auch bezahlen müßte also von der ARGE nichts bekommt.Eine BG bildet sie erst wenn das Kind geboren ist.Vielleicht gibt es aber auch hier Ausnahmen wie überall.

  • Moin,


    erstmal schön, dass du mit deiner Freundin zusammenziehen willst.


    Da ihr ein gemeinsames Kind erwartet, werdet ihr als eheähnliche Lebensgemeinschaft geführt werden.


    Deine Freundin ist in Ausbildung, das wird die Arge freuen, denn in dem Moment, wenn ihr eine gemeinsame Bude bezieht, wird die für deine Freundin nix zahlen. Nicht weil die euch ärgern wollen, aber wenn deine Freundin nicht mehr im Haushalt der Mutter wohnt, hat sie Anspruch auf BAB oder Bafög. Dabei ist egal, ob BAB oder Bafög auch tatsächlich gezahlt wird (es ist ja möglich, das Ausbildungseinkommen + Kindergeld ist so hoch, dass sich da rechnerisch nichts ergibt), aber dadurch entsteht ein Ausschlusstatbestand nach § 7 Abs. 5 (oder war das 6 ?) SGB II. Auf jeden Fall dafür rechtzeitig den Antrag stellen (wenn das eine normale Ausbildung ist, dann BAB bei der Agentur für Arbeit), denn nicht nur das Formular ist lang auch die Bearbeitungszeiten und es muss einiges an Unterlagen beigebracht werden.


    Also wirst du den Antrag auf ALG II stellen, weiter empfehle ich einen Antrag auf Wohngeld. Da sollte klargestellt werden, dass wenn ihr zusammen mit eurem Einkommen + BAB + Wohngeld nicht aus dem ALG II rauskommt, ihr zumindest für die aus dem Leistungsbezug ausgeschlosssene Freundin ein individulles Wohngeld beantragen wollt.


    Deinem Text habe ich entnommen, das wird bei euch beiden die erste gemeinsame Bude? Glückwunsch, ihr kommt nicht nur aus dem Gefängnis frei sondern könnt auch bei der ARGE eine Erstaustattung für Möbel und Hausrat (soweit ihr den nicht von zu Hause mitnehmen könnt) beantragen. Da ich schon bei Beihilfen bin: für Schwangerschaftsbekleidung und für die Babyerstausstattung gibt es ebenfalls Beihilfen. Für das Baby zahlen einige Stellen, z. Bsp. die Charitas oder die Diakonie sogar noch was dazu, die ARGE interessiert das nicht und rechnet das auch nicht an. Nur die Charitas oder die Diakonie ziehen Beihilfen der ARGE ab von dem Betrag, den diese normalerweise bei "Nichtleistungsempfängern" zahlen.


    Diese Leistungen gibt es sogar, wenn ihr keinen Anspruch auf ALG II habt. Es kann allerdings sein, dass die ARGE das den Bedarf übersteigende Einkommen der nächsten 6 Monate auf die Höhe der Beihilfe anrechnet.


    Nicht zu vergessen ist auch, dass das SGB II einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche zum Regelsatz vorsieht. Dieser wird, soweit mir bekannt ist, von keiner anderen Behörde gezahlt. So könnte deine Freundin darauf ggf. auch noch Anspruch haben. Das auf jeden Fall gleich mit beantragen, denn der Mehrbedarf wird erst ab Antragstellung, nicht aber rückwirkend gewährt.


    Zur Wohnung: erstmal mit der ARGE sprechen, wieviel ihr für eure Bleibe ausgeben dürft. Da ein Kind erwartet wird, ist es sinnvoll von vornherein eine Wohnung für 3 Personen zu beantragen. Der Hinweis, dass durch den Familienzuwachs sonst ggf. noch ein Umzug in wenigen Monaten dazukommen würde, und doch diese zusätzlichen Kosten, mal abgesehen von dem Aufwand, den die ARGE verwaltungstechnisch dadurch hat, ja nicht unbedingt notwendig sind .... na du machst das schon.


    Letzter Tip: für deine Freundin könnte ggf. auch noch ein gesonderter Antrag bei der ARGE nach § 22 SGB II in Frage kommen. Sie ist zwar als Azubi mit BAB ausgeschlossen von den Leistungen, da gibt es aber auch wieder einen Ausschluss vom Ausschluss betreffend die (kopfteiligen) Unterkunftskosten, die deine Freundin selbst nicht decken kann. Komplizierter geht es dann kaum noch.


    Jetzt alles klar?

  • danke schön für deine antwort hanabi :)


    ist ziemlich viel auf einmal und ich glaube das muss ich mir noch 2-3x durchlesen um alles zu verstehen *gg*


    aber denke damit ist mir sehr geholfen und nun weiß ich auch worauf wir so anspruch haben :)


    bab kann man erst beantragen wenn man eine wohnung hat, genauso wie wohngeld oder?


    LG