Ein bisschen ratlos

  • Hallo zusammen,


    Ich habe vor einiger Zeit hier schon mal geschrieben und da ging es da drum das ich Hartz 4 beantragt habe und mit meinem Freund zusammen ziehen wollte.


    SO situtaion ist folgende. Hartz 4 ist bewilligt für mich. Eine Wohnung haben wir auch shcon genehmigt bekommen. Umzug ist am 1.12.


    So jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Mein Freund ist Student und hat einen 400 euro Job und verdient ca.283 euro. Grundsätzlich hieß es immer ein Student hat keinen Anspruch auf Hartz 4. Aber jetzt habe ich irgendwo gelesen das er einen Zusschuß zu den Unterkunkftskosten bekommt da er ja mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft ab dem 1.12 lebt. Könnte das möglich sein?
    Das Amt möchte jetzt nämlich auch Kontoauszüge und sonstige Unterlagen von ihm haben. Es wundert mich aber sehr denn schließlich hat er ja keinen Leistunsantrag gestellt. Würde mich halt nur intressieren ob das ok ist.


    Und noch zur Info. Wir sind beide über 25. Mein Freund ist nicht mehr Bafögberechtigt da bisher zuwenig scheine die eigentlich jetzt im 6.semester schon haben müsste. Aus diesem Grunde wurde auch der Studienkredit abgelehnt.


    Vielen lieben dank schon mal für eure antworten.


    lucyies

  • Also genau weiß ich das in dem Fall wirklich auch nicht, aber da dein Freund "verdient", könntes einerseits sein, dass ihr als BG zählt und sein Einkommen angerechnet wird. Dies kann aber nicht weiter ins Gewicht fallen, weil er ja weit unter dem H IV-Regelsatz (plus Unterkunftskosten) liegt) und er bei der Berechnung deines HIV-Anspruches dadurch sowieso nicht ins Gewicht fällt. Außerdem dürfte er als Student aber wiederum nicht gewertet werden, weil er ja nicht vermittelbar ist und für sich selbst Wohngeldzuschussberechtigt ist (den er beantragen sollte). Beides widerspricht sich, weil man Wohneld nicht erhält, wenn man in einem H-IV-Antrag oder Bescheid auftaucht.


    Ich könnte mir vorstellen, dass dort ein "pfiffiger" Mitarbeiter beim Amt darauf aus ist, dass dein Freund vielleicht "Vermögen" hat, das irgendwie bewertet oder berücksichtigt werden könnte. Als Fazit: Ich würde an eurer Stelle zu Zweit einen persönlichen zeitnahen Gesprächstermin beim zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren und mich (vorbereitet) durchfragen und mitschreiben. Vorher würde ich keinerlei detaillierte Unterlagen des Freundes abgeben.