Wie wird da entschieden? Wir sind zu dritt und haben unsere Wohnung gekündigt als wir Leistungen vom Jobcenter bekommen haben, weil sie zu teuer ist. Inzwischen haben wir eine neue Wohnung gefunden, die 300 Euro billiger ist und fast die gleiche grösse hat. Die Wohnung ist mit 680 Euro Miete incl. Heizung und Nebenkosten aber 126 Euro über die 554 Euro, die eine Wohnung für drei Personen kosten darf. Unser Bescheid gilt nur bis zum Kündigungstag für die Wohnung, aus der wir noch nicht ausgezogen sind, da bisher kein Mietvertrag zur weiterberechnung vorlag. Wenn wir den neuen Mietvetrag vorlegen, mit wieviel Mietzuschuss kann man rechnen? Oder ist es möglich, daß das amt keinen Wohnzuschuss gewährt? Wir erwarten nicht, daß die Gesamtmiete bezahlt wird und zahlen gerne den Rest.
Wer kennt sich da aus?
Grüße