Wohnzuschüssen bei unangemessener Wohnung

  • Wie wird da entschieden? Wir sind zu dritt und haben unsere Wohnung gekündigt als wir Leistungen vom Jobcenter bekommen haben, weil sie zu teuer ist. Inzwischen haben wir eine neue Wohnung gefunden, die 300 Euro billiger ist und fast die gleiche grösse hat. Die Wohnung ist mit 680 Euro Miete incl. Heizung und Nebenkosten aber 126 Euro über die 554 Euro, die eine Wohnung für drei Personen kosten darf. Unser Bescheid gilt nur bis zum Kündigungstag für die Wohnung, aus der wir noch nicht ausgezogen sind, da bisher kein Mietvertrag zur weiterberechnung vorlag. Wenn wir den neuen Mietvetrag vorlegen, mit wieviel Mietzuschuss kann man rechnen? Oder ist es möglich, daß das amt keinen Wohnzuschuss gewährt? Wir erwarten nicht, daß die Gesamtmiete bezahlt wird und zahlen gerne den Rest.


    Wer kennt sich da aus?


    Grüße

  • Habt ihr den neuen Mietvertrag der ja immer noch über der Mietobergrenze liegt bereits bei der ARGE vorgelegt?
    Die ARGE wird diesen wahrscheinlich nicht genehmigen, da die Mietobergrenze überstiegen wird. Das heißt die Voraussetzung des Gesetzes (Angemessenheit) liegt nicht vor.
    Da der Umzug allerdings notwendig erscheint, da ja die jetzige Wohnung noch weit höher über der Mietobergrenze liegt, ist es möglich, dass die Miete für die neue Wohnung zumindest bis zur Mietobergrenze gezahlt wird.


    Die ARGEn verfahren hier jedoch recht unterschiedlich.
    Auf jeden Fall ist der Mietvertrag v o r Unterschrift beim Amt vorzulegen und die "Genehmigung" einzuholen.


    Umzugskosten oder Kaution erhaltet ihr allerdings nicht wenn die Voraussetzungen (Angemessenheit und NOtwendigkeit) nicht zusammen vorliegen.

  • Wir haben uns die Wohnung ausgesucht und haben bereits letzte Woche den Mietvertrag unterzeichnet. Der Vermieter wollte Ihn unterschreiben und uns zuschicken. Gestern meldete sich der Vermieter und möchte nun eine Bestätigung vom Jobcenter, daß die Miete auch nach dem 30.11.09 weiterhin anteilg bezahlt wird. Wir erwarten nicht einmal, das die Miete bis zur ermessensgrenze von 554 Euro bezahlt wird. Uns würden schon € 200 reichen. Das Jobcenter hat uns als ich Hartz 4 beantragt habe aufgefordert die teure Wohnung zu kündigen. Ich hatte aber bereits seit zwei Tagen von mir aus gekündigt. Die neue Wohnung ist ein drittel billiger als die jetzige. Für 554 Euro finden wir außerdem nichts und wir müssen zum 30.11.09 hier raus. Hinzu kommt, daß mein Sohn eine Straße näher an seine Kita wohnen wird, eine Straße näher an seine künftige Schle. Die Wegstrecken für Ihn zu seinen Freunden, Spielplatz, Ärtze, Logopädin, und die Wegstrecke von meiner Partnerin bleibt gleich, da die Wohnung auf die gegenüberliegende Straßenseite liegt. Das heisst unsere komplette Infrastruktur bleibt gleich. Wird das auch mit berücksichtigt?