hallo.
ich hab ne frage, die mir hier hoffentlich jemand beantworten kann..
die arge übernimmt ja die kosten für eine "erstausstattung".. also wohnmöbel..
und die arge übernimmt oder bezuschusst auch einen mehraufwand für den täglichen bedarf. soweit ich weiss bei behinderten oder bei kranken bei besonderer ernährung.. etc..
ich weiss, dass die arge auch im zuge der "erstausstattung" auch kosten für zb eine waschmachine übernimmt, wenn diese kaputt gehen sollte obwohl man schon mal einen antrag auf erstaustattung genehmigt bekommen hat. nun zu meiner frage.. ich hab richtig probleme mit meinem rücken.. (bandscheiben!) und mein arzt empfahl mir dringend eine entsprechende matratze.. sprich ich brauch zur linderung der probleme.. quasi eine medizinische.. zählt so was auch als mehraufwand? (wie beispielsweise medikamente oder ernährrung) kann ich kosten für eine solch spezielle matraze beantragen.. bzw muss mir so was auch genehmigt werden? ..
(wo kann ich denn nachlesen was mir an sachleistungen alles genehmigt werden kann??)
desweiteren hätte ich gerne gewusst, ob ich gegen den bescheid der arge etwas unternehmen kann zwecks der mietkosten.. die arge hat mir eine wohnung genehmigt, die "unangemessen teuer" ist .. (65€ mehr als "angemessen") jedoch unterschreite ich bei der größe die maximalgröße um 5 qm..
angemessen sind 45qm -- meine wohnung hat 40qm...
dafür wird mir von meinem alg2 entsprechend die differenz einbehalten.
freu mich über eure hilfe.. lieben dank im vorraus