Hallo ihr lieben!
Ich habe mal eine Frage zu Rückforderungen von der ARGE.
Und zwar habe ich letztes Jahr von der Zeit 01.09.08 - 31.10.08 Geld zu unrecht erhalten!
Dies sagt zumindest die zuständige Behörde.
Sie begründen es damit, dass ich noch algl bezogen hab, das stimmt, allerdings habe ich alle Bescheide und Veränderungen damals mitgeteilt.
Es muss da wohl bei denen im Amt intern ein Fehler unterlaufen sein. Dass vielleicht der Bearbeiter vergessen hat oder sonst was, denn ich hätte von mir aus nie einfach bewusst mehr Gels genommen.
Nun jedenfalls kommt am 16.06.09 ein Schreiben mit der Bitte um Rückzahlun der wie oben genannten Zeitraums. Daraufhin habe ich ein Schreiben zur Anhörung fertig gemacht in dem ich erklährt habe das es hätte dem zuständigen Bearbeiter bewusst sein müssen, dass sich das alg1 ändert oder wie auch immer denn wie gesagt alle Beschiede habe ich immer gleich vorgelegt.
Ausserdem wurde das alg1 von vorn herein bis 21.09.08 bewilligt.
wurde dann letztlich bis 21.11.08 weiterbewilligt, ist das normal und hätte das der Bearbeiter wissen müssen?
Ja und dann kann er mir doch nicht zurück fordern von 01.09.08 ab wenns klar was das alg1 auf jedem Fall bis 21.09.08 läuft?!
Ach ja erst jett heute ist ein Brief gekommen das wegen Personalmangel keine frühere Möglichkeit war zu schreiben.
Also ich wartete schon seit 02.07.09 auf eine Antwort, dachte das wär mitlerweile erledigt!
Soll ich jetzt ein Widerspruch machen? Wenn ja mit welcher Begründung??
Ich hoffe mir kann jemand helfen oder Tipps geben.
Freu mich auf eure Antworten.
Vielen Dank