Anrechnug Gehalt vor Neuantrag Hartz 4

  • Ich hab bis 09.10.09 gearbeitet und für diesen Zeitraum 440 Euro Bruttogehalt erhalten Meinen Neuantrag für Hartz 4 hab ich zum 10.09.09 stellen müssen. Nun wurde mein Gehalt vollständig mit meinem Leistungsanspruch verrechnet. Weiß jemand ob das so korrekt ist ? Besten Dank für eine Antwort.

  • Einkommen, welches du "vor" Antragstellung (10.09.09) erhalten hast zählt als Vermögen.
    Dies wird leider in den meisten ARGEn nicht beachtet bzw. ist diesen gar nicht bekannt.


    z. B.
    Antrag auf Arbeitslosengeld II am 01.03. mit sofortiger Wirkung; das Gehalt für Februar aus einer vorangegangenen Beschäftigung fließt am 27.02. zu: keine Anrechnung, da Zufluss noch vor dem 01.03.


    Leg am besten Widerspruch ein und weise hierzu auf die Hinweise zum SGB II § 11 hin.